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Rydl-Opfer klagen die Republik

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von Alexander Foggensteiner | 24.02.1998 | 00:00

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Rydl-Opfer klagen die Republik

Alexander Foggensteiner

Opfer des Steuerbetrügers Rydl kämpfen dreifach für ihr Recht: Amtshaftungsklage, Beschwerde bei EU und beim Verfassungsgerichtshof.

Salzburg/Wien. Walter Meidl hat es satt. Seine Geschäfte mit dem Steuerbetrüger Werner Rydl haben den Unternehmer bis heute rund 27 Millionen Schilling gekostet. Durch die Forderungen der Finanzbehörden geriet seine bis dahin florierende Firma Mirabell Versand an den Rand des Ruins.

Der Hintergrund: Der Steuerhinterzieher Werner Rydl will aus Handelsgeschäften rund 1,6 Milliarden Schilling an der Finanz vorbeigeschleust haben. Für seinen Vorsteuerbetrug bediente er sich österreichischer Handelspartner. An ihnen versucht sich die Finanz seit mehreren Jahren schadlos zu halten. Rydl hat sich inzwischen nach Brasilien abgesetzt, die brasilianische Staatsbürgerschaft angenommen und ist für die Republik Österreich nicht mehr greifbar.

Nach Ansicht des Fiskus hat Rydl mit Scheinprodukten gehandelt. Er habe seinen österreichischen Abnehmern einen mit Rapsöl versetzten Duftstoff statt hochwertigem Parfum verkauft. Daher lautet der Vorwurf der Finanz: "Wer mit Scheinprodukten handelt, hat keinen Anspruch auf die Vorsteuer." Das gilt sowohl für die Zwischenhändler als auch für die Exporteure.

>> Klage-Offensive <<

Jetzt gehen sieben von 52 bisher erfaßten Rydl-Opfern gleich mehrfach in die Offensive. Sie decken die Republik mit Klagen ein. Die Salzburger Rechtsanwaltskanzlei Gassner, Estl & Kettl bereitet sowohl die Berufungen als auch die Klagen vor.

Die Berufungen werden mit neuen Waren-Gutachten durchgeführt. Sie stammen von gerichtlich beeideten Sachverständigen, bei denen auch die Finanz arbeiten läßt. Die Anwälte sind überzeugt, damit das Beweiskonstrukt der Finanzbehörden erschüttern zu können. Opfer Meidl hegt sogar den Verdacht, "daß die bisherigen Gutachten der Finanz Gefälligkeitsgutachten waren". Die Anwälte bekämpfen jeden Bescheid der Finanzbehörden.

Die Rydl-Opfer sehen drei juristische Ansatzpunkte:

* Eine Klage nach dem Amtshaftungsgesetz. Für die Versäumnisse der Behörden haben sie eine lange Liste an Beweisen aus ganz Österreich. Ein Vorwurf: Die Finanzbeamten wußten, daß Rydl sich ständig neuer Lieferanten bedient hat. Statt einzuschreiten, wurden die Rydl-Exporte seitens der Finanz teilweise sogar gefördert.

* Eine Beschwerde bei der EU-Kommission. Die Betroffenen wehren sich gegen das Einbehalten der Vorsteuer durch die Finanzämter, was gegen EU-Recht verstoße.

* Die Rydl-Opfer bringen beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde wegen Verletzung des Gleichheitssatzes ein.

Rydls Geschäftspartner müßten nämlich nach Meinung der Finanz nachfor-schen, ob Vorlieferanten Steuern schuldig geblieben sind. "Das ist unmöglich und kommt einer Rechtsverweigerung gleich. Außerdem unterliegen solche Auskünfte in der Praxis dem Steuergeheimnis", heißt es in der Kanzlei Gassner, Estl & Kettl.

Bildtext: Geschädigter Walter Meidl läßt Amtshaftungsklage vorbereiten

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