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Dialog-backdrop Debatte um Besteuerung von Gewinnen geht weiterSPÖ-Budgetsprecher Matznetter verteidigt seine Argumente zur künftigen Gewinnbesteuerung - und nennt sich selbst als Beispiel. Wien. Zahlreiche Leserreaktionen hat der im WirtschaftsBlatt am 16. Jänner angestellte Vergleich zwischen jetziger und künftiger Gewinnbesteuerung ausgelöst. SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter hatte die Folgen der von der Regierung geplanten Steuerreform vorgerechnet: Während sich am Spitzensteuersatz von 50 Prozent für den Einzelunternehmer nichts ändert, werden GmbH-Gewinne statt mit derzeit 50,5 nur noch mit 43,75 Prozent besteuert - was eine Entlastung der Kapitalgesellschaft von 6,75 Prozent ergibt. Nach Ansicht von Harro Axel Thurner, Steuerberater in Leoben, sei diese Darstellung "grundsätzlich falsch". Wie er verweisen auch andere WirtschaftsBlatt-Leser auf die Progression bei der Einkommensteuer, weshalb für Einzelunternehmer nur ein Mischsatz schlagend werde, niemals aber der Spitzensteuersatz. Der Vergleich auf Basis 100.000 Euro Gewinn sei daher nicht zulässig, kritisiert etwa auch Stefan Jutz. Matznetter widerspricht und beharrt auf seiner Darstellung: Auch jene 50,5 Prozent auf Seiten der Kapitalgesellschafter würden nur für Spitzenverdiener gelten. Wer keine anderen Einkünfte habe, könne derzeit für die GmbH-Ausschüttung den halben Steuersatz beantragen (Paragraph 37 EStG). Dabei werde für Einkünfte aus Beteiligungen - in Analogie zum Einzelunternehmer - der Durchschnittssteuersatz ermittelt, der zur Hälfte auf den nach KöSt verbleibenden Gewinn angewendet werde. Somit seien kleinere Einkünfte aus GmbH-Beteiligungen ohnehin günstiger besteuert, sagt Matznetter. Dank Senkung des KöSt-Satzes von 34 auf 25 Prozent würden künftig allerdings auch höhere Gewinne begünstigt. Matznetter bringt sich selbst als Beispiel: Weil er auch Abgeordnetengehalt bezieht, muss er den Gewinnanteil aus seiner Steuerberatungskanzlei voll versteuern - künftig mit besagten 43,75 Prozent. Wäre die Kanzlei eine Einzelfirma, wären wie bisher 50 Prozent fällig. Die bisherige Gleichstellung in der Spitzenbesteuerung sei durchaus beabsichtigt gewesen, interpretiert Matznetter den Gesetzgeber: "Man wollte ein halbwegs auskalibriertes System herstellen, um die Benachteiligung einer Rechtsform zu vermeiden." Diese Ausgewogenheit werde durch die Steuerreform zerstört. |
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