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Dialog-backdrop Die Zeit ist reif, die Justiz in die Unabhängigkeit zu entlassenEine Gesellschaft, in der die Gewährleistung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung. So lautet Artikel 16 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789. Exekutive und Judikative sind als vollziehende Gewalten in einer Demokratie materiell und formell voneinander zu trennen. In Österreich ist die Gerichtsbarkeit (Richter und Staatsanwälte) weder in formeller noch in materieller Hinsicht von der Regierung unabhängig. Es liegt in den Händen des Justizministeriums, den richterlichen Nachwuchs zu rekrutieren (Brutpflege), genauso wie den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes zu bestellen (Spitzenpflege). Die vieldiskutierte Weisungskette endet dann im Justizministerium, bei einem Mitglied der Bundesregierung. Personal- und Budgethoheit des Justizministeriums führen zu einer personellen und finanziellen Abhängigkeit von der Exekutive (Bundesregierung). Richter und Staatsanwälte üben sich ob dieser unbefriedigenden Situation in Standespolitik und werden entweder nicht gehört oder nicht verstanden. Fatales Bild. Die dem Recht unterworfenen Bürger sind am besten Weg, den Glauben an die Justiz zu verlieren: Verfahren dauern zu lange, Medien schreiben von einer "Zwei-Klassen-Justiz" und Politiker müssen Staatsanwälten Ratschläge geben, wie diese ihren Job zu erledigen haben. Was in der Wahrnehmung haften bleibt, ist ein fatales Bild der Justiz-eine Mischung zwischen Nichtwollen und Nichtkönnen. Die Menschen wollen in erster Linie überhaupt nichts mit der Justiz zu tun haben. Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann müssen die Verfahren wenigstens schnell geführt und die Urteile halbwegs richtig gesprochen werden. Von diesem Vorverständnis ist beim Versuch auszugehen, den Menschen wieder Vertrauen in die Justiz zu geben. Lösungen für diese Probleme können aber nicht von den vollziehenden Gewalten ausgehen. Da ist der Gesetzgeber gefordert: Die Zeit ist reif, die Justiz in die Unabhängigkeit zu entlassen. Neues Organ. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte ein Justizrat eingerichtet werden. Dieses neue Verfassungsorgan ist höchste Instanz über alle Gerichtsverfahren in Österreich. Einem solchen Justizrat gehören die Präsidenten der Höchstgerichte, die Justizsprecher der im Nationalrat vertretenen Parteien und der neu einzurichtende Bundesstaatsanwalt sowie der Bundeskartellanwalt an. Der Bundesstaatsanwalt wird vom Parlament mit einer Dreiviertelmehrheit für zwölf Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl gewählt. Der Bundeskartellanwalt ist als Mitglied des Justizrates ebenfalls weisungsunabhängig zu stellen. Der Justizrat ist ein verfassungsunmittelbares Organ, das aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten wählt. Dieser berichtet dem Parlament monatlich über die Arbeit des Justizrates. Alle Entscheidungen des Justizrates werden veröffentlicht und begründet. Die inhaltliche Zuständigkeit des Justizrates erstreckt sich auf den materiellen Teil der Rechtspflege. Die Menschen und die mit ihnen verbundenen Gerichtsverfahren sind in den Mittelpunkt zu stellen. Der Justizrat hat die Budgethoheit über den Sach- und Personalaufwand, der für diese Verfahren nötig ist. Zusätzlich entscheidet der Justizrat über die Aufnahme von Richteramtsanwärtern in den richterlichen Vorbereitungsdienst und die Besetzung von Richterstellen. Die Aus- und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten erfolgt nach Vorgaben des Justizrates. Der Justizrat ist der operative Gesichtsteil der Justiz. Das Justizministerium ist als oberste Verwaltungseinheit für die Infrastruktur (Bau und Einrichtung von Gerichtsgebäuden), Strafvollzug und für die Justizpolitik zuständig. In materieller Hinsicht sind die Richter und Staatsanwälte gut beraten, den Menschen besser zu erklären, welchen Wert ihre Tätigkeit für die Gesellschaft und damit für jeden einzelnen Rechtsunterworfenen hat. Wenn ein Gauner eingesperrt wird, dann ist das gut für jene Menschen, die rechtstreu sind. Ein Firmenbuch und ein Grundbuch sorgen für Sicherheit im geschäftlichen und privaten Rechtsverkehr. Außerstreitrichter leisten oft hervorragende Arbeit, wenn es in zerrütteten Verhältnissen nicht ohne Richter weitergeht, oder sich die Menschen beim Erben in die Haare kriegen. Parteieninteresse. Die "dritte Gewalt" bedarf einer materiellen und formellen Totalreform. Die Aufgabe birgt auch politischen Lohn, weil es sich keine politische Partei leisten kann, bei 80 Prozent der Wähler das Vertrauen in die Justiz zu verlieren. Für diesen Vertrauensverlust büßt nicht nur die Justiz, sondern die dafür verantwortlichen Parteien. mehr Archiv…
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