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Kritik an Vorratsdaten-Speicherung hält an

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von Andrea Möchel | 19.04.2011 | 00:31

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Kritik an Vorratsdaten-Speicherung hält an

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in österreichisches Recht hat den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie des Nationalrats passiert.

Im Kern geht es darum, Telefon-, Internet- und Mailverbindungsdaten sowie Handystandortdaten künftig ein halbes Jahr auf Vorrat speichern zu dürfen. Im Entwurf des Telekommunikationsgesetzes ist dabei für Provider das Vier-Augen-Prinzip vorgesehen, damit nicht ein Mitarbeiter unkontrolliert auf das gesammelte Material zugreifen kann. Anders lautet die Vorschrift für Staatsanwälte. Sie sollen bei jeglichen Straftaten auf die gesammelten IP-Adressen zugreifen können, was nun die Kritik einiger Verfassungsexperten erregt.

Oppositionskritik

Nach Ostern wird sich der Nationalrat mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. In Kraft treten werden die Änderungen vermutlich Anfang 2012. Die Oppositionsparteien halten die pauschale Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger weiterhin für unverhältnismäßig. Sie sehen durch die Vorratsdatenspeicherung die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.

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