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Dialog-backdrop Weitere Hypo-Anklagen in VorbereitungIn der Affäre um die notverstaatlichte Hypo Alpe Adria Bank arbeitet die Klagen furter Staatsanwaltschaft mit Hochdruck an der Vorbereitung neuer Anklagen. Laut gut informierten Kreisen sollen vor allem mögliche Anklagen gegen Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und den kroatischen Ex-General Vladimir Zagorec weit fortgeschritten sein. Striedinger, für den die Unschuldsvermutung gilt, war für das internationale Geschäft am Balkan zuständig. Zagorec, der in Kroatien eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt, war einer der Vorzeigekunden der Bank und ist mittlerweile mit Geldwäsche-Vorwürfen konfrontiert. Staatsanwalt Helmut Jamnig will indes gegenüber dem WirtschaftsBlatt keine Details nennen, wie weit die Anklagen fortgeschritten sind -und wie viele genau in Vorbereitung sind. Jamnig: "Es ist aber klar, dass eine so komplexe Causa wie die Hypo Alpe Adria nicht mit einem einzigen Verfahren abgehandelt werden wird". Wie berichtet startet am 1. März der Strafprozess gegen den ehemaligen Hypo-Vorstandschef Wolfgang Kulterer. Parallel zu den Erhebungen in Österreich laufen gegen die slowenischen Töchter der Hypo derzeit gleich mehrere strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Dabei geht es um den Verdacht finanzieller Machenschaften über verschiedene Institutionen und Unternehmen in Liechtenstein. Zores in Slowenien Überprüft werden verdächtige Immo- und Finanztransaktionen in Slowenien und dem Ausland. Laut Polizeisprecher Drago Menegalija seien diese "äußerst kompliziert und umfangreich". Die Slowenen kooperieren mit den österreichischen Behörden. Der slowenischen Hypo-Tochter droht zudem eine außerordentliche Verwaltung durch die Notenbank, weil die neuen Bank-Chefs Johannes Proksch und Wolfgang Edelmüller keine Zulassung in Slowenien haben. Die slowenische Hypo-Tochter baut offenbar auf einen Passus im slowenischen Bankgesetz, wonach die Notenbank erst eingreifen muss, wenn das Finanzinstitut drei Monate ohne legale Führung bleibt. Dem Gesetz zufolge muss eine Bank mindestens zwei Vorstände mit Zulassung in Slowenien haben. Zumindest einer der Vorstände muss über ausreichende Slowenisch-Kenntnisse verfügen. mehr Archiv…
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