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Dialog-backdrop Replik: Anleitung zum AnlegerbetrugIn der Krise entschließt sich der Gesetzgeber zu einer Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, womit statt einer effizienten Aufsicht ein Amtshaftungsausschluss bewirkt wird. Zum Gastkommentar von ACS-Geschäftsführer Manfred Moschner „Der nächste Sündenfall“ (erschienen im WirtschaftsBlatt vom 29.10.2009) Was soll ein solcherart verlassener Anleger nun tun? Eine kleine Anleitung zum Anlegerbetrug, die über sechs Jahre erfolgreich und weitgehend sanktionslos absolviert werden könnte – danach sollte sich der/die Initiatoren im Ausland aufhalten. ● Phase eins (Jahr eins): Kreation eines Finanzproduktes, das unerfüllbare Auflagen enthält, aber signifikante Anlegerinteressen und Trends reflektiert (immobiliare Sicherheit, kurzfristige Rücklösung, Ertrag- und Wertsteigerungspotenzial, Investition in als lukrativ zu beschreibende Märkte, möglichst im Ausland). Schaffung eines leistungsfähigen Netzwerkes, das Vertrieb bzw. Vermarktung des Produkts nachhaltig sicherstellt. Schaffung signifikanter Macht- und Kontrollbereiche unter Ausschaltung interner Kontrollsysteme. ● Phase zwei (Jahr zwei): Einbindung „renommierter“ Berater zur Dokumentation geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse. Teilnahme und Unterstützungsleistungen von Gesellschaft/Organen an Vereinigungen und Institutionen, die vertrauensbildend und verkaufsfördernd wirken. Einbindung von Aufsichtsbehörden in angestrebte Systemziele, ohne dass diese die Beweggründe der übermittelten Informationen, eingeholten Bestätigungen oder erteilten Bewilligungen erkennen. Wechselseitiges Testen der Teilsysteme Beratung, Wirtschaftsprüfung und aufsichtsrechtliche Kontrollgremien. ● Phase drei (Jahre drei und vier): Schaffung komplexer Strukturen im Sinn eines Konzerns mit deutlichem Auslandsbezug, der sich in Ihrem Kontrollbereich befindet. Etablierung dualer Liquiditätsströme im Ausland. Zur Erfüllung der nicht bedienbaren Markterwartungen von Investoren, Analysten und Ratingagenturen der komplexen Unternehmensstruktur einen entsprechenden Ertrag bzw. eine hohe Wertentwicklung gegenüber stellen, die sich durch aggressive Ausnützung von Bilanzierungsspielräumen bzw. Bilanzbetrugsdelikte konkretisiert. ● Phase vier (Jahr fünf): Eine befriedigende Ertrags- und Substanzdarstellung ist unmöglich, die Deckungslücke wird evident. Aufgrund vorangegangener Prüfmängel oder feststellbaren Fehlverhaltens können Berater, Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden ins Modell eingebunden und für „sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen“ zu Rate gezogen werden. ● Phase fünf (Jahr sechs), Aufdeckung: Zusammenbruch des „Geschäftsmodells“ durch Einleitung von Prüfmaßnahmen ausländischer Aufsichtsbehörden. Einbringung von Sachverhaltsdarstellungen. Aufdeckung strafrechtlich relevanter Tatbestände durch Abgabenprüfer sowie Aufdeckung von Unternehmensverkäufen/Anteilsübernahmen. * Manfred Biegler ist Partner der 7 TC Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft |
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