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Dialog-backdrop Ukraine: Neues Gesetz vereinfacht GeschäftsführungDie Geschäftsführung wurde in den letzten Tagen des vergangenen Jahres durch ein Gesetz neu geregelt. Das vergangene Jahr zwang die ukrainischen Abgeordneten zur Liberalisierung der Geschäftsbeziehungen. Seit 30. Dezember 2009 gibt es ein Gesetz, das die Geschäftsführung in der Ukraine vereinfachen soll. Erstens Die Höhe des Stammkapitals von GesmbH wird von 6200 € auf 80 € gesenkt. Das erleichtert die Gründung neuer Gesellschaften und rettet bestehende, deren Eigenkapital in der Folge der Krise unter die Grenze des früher festgesetzten Mindeststammkapitals gesunken ist. Früher gab es folgende Möglichkeit: Entweder Einbringung der Finanzmittel durch den Gesellschafter oder Löschung der Gesellschaft. Zweitens Bis 1. Januar 2011 wird ein Moratorium auf Durchführung der Aufsichtskontrolle durch staatliche Organe und deren Mitarbeiter über Tätigkeiten kleiner Unternehmen (nicht mehr als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis 5,8 Mio €) verhängt. Drittens Die Lizenzen für die Ausübung von bestimmten Geschäftstätigkeiten sind ab heuer unbefristet und können in einzelnen Fällen auf mindestens fünf Jahre befristet werden. Viertens Die Mindestdauer für Mietverträge von kommunalen und staatlichen Immobilien muss fünf Jahre betragen. mehr KMU in Osteuropa…
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