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Ukraine: Neues Gesetz vereinfacht Geschäftsführung

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von Roman Kolos | 18.01.2010 | 12:20

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Ukraine: Neues Gesetz vereinfacht Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde in den letzten Tagen des vergangenen Jahres durch ein Gesetz neu geregelt.

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Der Autor ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Wolf Theiss in Kiew

Das vergangene Jahr zwang die ukrainischen Abgeordneten zur Liberalisierung der Geschäftsbeziehungen. Seit 30. Dezember 2009 gibt es ein Gesetz, das die Geschäftsführung in der Ukraine vereinfachen soll.

Erstens

Die Höhe des Stammkapitals von GesmbH wird von 6200 € auf 80 € gesenkt. Das erleichtert die Gründung neuer Gesellschaften und rettet bestehende, deren Eigenkapital in der Folge der Krise unter die Grenze des früher festgesetzten Mindeststammkapitals gesunken ist. Früher gab es folgende Möglichkeit: Entweder Einbringung der Finanzmittel durch den Gesellschafter oder Löschung der Gesellschaft.

Zweitens

Bis 1. Januar 2011 wird ein Moratorium auf Durchführung der Aufsichtskontrolle durch staatliche Organe und deren Mitarbeiter über Tätigkeiten kleiner Unternehmen (nicht mehr als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis 5,8 Mio €) verhängt.

Drittens

Die Lizenzen für die Ausübung von bestimmten Geschäftstätigkeiten sind ab heuer unbefristet und können in einzelnen Fällen auf mindestens fünf Jahre befristet werden.

Viertens

Die Mindestdauer für Mietverträge von kommunalen und staatlichen Immobilien muss fünf Jahre betragen.
Außerdem wurde ein Gesetz verabschiedet (ab 1. April 2010 in Kraft), das die strafrechtliche Verantwortung für juristische Personen vorsieht, die mit den Korruptionstätigkeiten der Führungskräfte solcher juristischer Personen verbunden sind. Dieses Gesetz erfüllt die UNO-Abkommen und Strafrechtsübereinkommen über Korruption (ETS No. 173) zur Bekämpfung der Korruption. Trotz der positiven Wirkungen des Gesetzes gibt es auch neue Risiken für die am M&A Markt Beteiligten. Investoren, die ein Unternehmen durch Erwerb von Aktien kaufen, tragen (durch den Anteil an dem gekauften Unternehmen) ab sofort die Verantwortung für strafrechtliche Handlungen des Managements.

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