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Mergers und Acquisitions in Rumänien

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von Max Becker | 04.03.2010 | 11:54

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Mergers und Acquisitions in Rumänien

Was bei der Gründung einer Gesellschaft in Rumänien beachtet werden muss.

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Der Autor ist Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper Weiss Tessbach

Bukarest. Rumänien ist vor allem aufgrund geringer Investitions- und Lohnkosten, des attraktiven Absatzmarktes sowie der Flat Tax von 16 Prozent auf alle Einkommen und Gewinne als Investitionsstandort attraktiv. Doch hat das jüngste EU-Mitglied in besonderem Maß mit der Finanz- und Wirtschaftskrise und verbreiteter Korruption zu kämpfen.

Gesellschaft

Die häufigeste Gesellschaftsform in Rumänien ist die GmbH (S.R.L.), deren Gründung und laufender Betrieb im Vergleich zu Aktiengesellschaften einfacher und billiger ist. Aufgrund einer Besonderheit des rumänischen Gesellschaftsrechts darf ein Alleingesellschafter einer GmbH nicht alleiniger Gesellschafter einer anderen GmbH sein, weshalb häufig ein Mitgesellschafter einen Kleinstanteil hält. Erfolgt der Erwerb eines Unternehmens durch die Übernahme der Gesamtheit seiner Wirtschaftsgüter (Asset Deal), ist für die Übertragung von Veträgen grundsätzlich die Zustimmung des jeweiligen Vetragspartners erforderlich; allerdings gehen Arbeitsverträge von Gesetzes wegen auf den Erwerber über. Für bestimmte unternehmensbezogene Umwelt- und Steuerverbindlichkeiten des Veräußeres haftet auch der Erwerber.

Während der Erwerb von Grundeigentum durch ausländische natürliche und juristische Personen derzeit noch nicht zulässig ist, steht Gesellschaften mit Sitz in der EU und einer Niederlassung in Rumänien der Grunderwerb offen. Restitutionsansprüche sind in Bezug auf bis 1989 enteignete Liegenschaften von Gesetzes wegen ausgeschlossen.
Gemäß rumänischem Arbeitsrecht ist (im Unterschied zur österreichischen Rechtslage) die Kündigung eines Dienstverhältnisses seitens des Arbeitgebers nur bei Vorliegen eines personenbezogenen oder betrieblichen Grundes zulässig. Es empfiehlt sich, in Veträge eine Schiedsklausel aufzunehmen. Außerdem sollte die Zuständigkeit eines internationalen Schiedsgerichts vereinbart werden.

 

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