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Neues Anti-Korruptionsgesetz in Ungarn

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von Timea Ladi | 08.03.2010 | 17:42

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Neues Anti-Korruptionsgesetz in Ungarn

Um die Bereitschaft Korruptionsfälle anzuzeigen zu steigern, hat die ungarische Regierung eine Prämie eingeführt.

eInIwIc

Die Autorin ist Rechtsanwältin bei eInIcIw Rechtsanwälte in Budapest

Das neue ungarische Korruptionsgesetz tritt am 1.4.2010 in Kraft. Mit dieser Regelung wendet der ungarische Gesetzgeber eine neue Methode zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft in Bezug auf Korruptionsfälle an. Personen, die Korruptionsfälle melden, sollen nach dem neuen Gesetz eine Belohnung erhalten, wenn der von ihnen gemeldete Fall tatsächlich vorliegt und nachgewiesen werden kann. Die neue Regelung bezweckt vor allem die Zurückdrängung der in Ungarn weit verbreiteten Korruption im Wirtschaftsleben, und damit der Erhöhung der Transparenz von öffentlichen Vergabeverfahren für inländische und ausländische Investoren.

Belohnung

Die im neuen Gesetz verankerte Belohnung soll zehn Prozent des gegen den „Angezeigten" im Korruptionsfall verhängten Bußgeldes betragen. Es gibt jedoch eine Einschränkung. Die Belohnung wird nur dann ausbezahlt, wenn der „Anzeiger" den Behörden Informationen zur Verfügung stellt, die diesen noch nicht bekannt sind. Diese Einschränkung könnte die Bereitschaft zur Meldung von Korruptionsfällen zwar wieder relativieren, prinzipiell geht der ungarische Gesetzgeber mit der nun vorliegenden Regelung aber einen für europäische Verhältnisse neuen Weg.

Schutzregelung

Das Anti-Korruptionsgesetz enthält auch Regelung zum Schutz der „Anzeiger". Solche Schutzregelungen sind zum Beispiel die Vorschriften zum Schutz der persönlichen Daten dieser Personen, oder auch Vorschriften zum Schutz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber (wenn er etwa seinen eigenen Arbeitgeber anzeigt).
Diese Schutzvorschriften sind durchaus sinnvoll, aber nur dann tatsächlich hilfreich, wenn deren Durchsetzung gewährleistet wird. Auch daran hat der ungarische Gesetzgeber gedacht, in dem er unter Anderem für diskriminierte Arbeitnehmer sowohl rechtliche Beratung als auch einen Kostenzuschuss für die Wahrnehmung ihrer arbeitsrechtlichen Interessen vorsieht.

 

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