von Wolfgang Tucek, Brüssel | 01.02.2012 | 19:24
Kroatien kämpft mit der Verwaltung von EU-Mitteln
Kroatien. Die EU-Rechnungsprüfer bescheinigen Zagreb eine matte Ausnutzung von Vorbeitrittsförderungen. Das Problem könnte über den Beitritt andauern.
Langsame Ernte bei Wein wie EU-Förderungen
Brüssel/Zagreb. Am 1. Juli 2013 wird Kroatien der EU beitreten. Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat jedoch Zweifel daran, dass der dann 28. Mitgliedstaat die milliardenschweren EU-Förderungen aus den Fonds der Regional- und Agrarpolitik auch gut abrufen und verwalten kann.
Denn Vorbeitrittshilfen erhält das Land aus den EU-Töpfen bereits seit 2001 - immerhin 860 Millionen € hat die Union dafür seither reserviert. Seit 2007 gibt es jährlich 150 Millionen €. Die Abwicklung hat der EuRH in seinem gestern, Mittwoch, vorgelegten Sonderbericht genauer unter die Lupe genommen. Dabei sind die Prüfer zu „gemischten Ergebnissen" gekommen.
Besonders bei den Förderungen für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung - die auch für KMU hochinteressant ist - habe Kroatien große Schwierigkeiten mit der Mittelabrufung, warnt der EuRH. So wurden 2007 und 2008 jeweils grob 25,5 Millionen € zugeteilt. Bis letzten Mai waren von den rund 51 Millionen € aber erst 16,9 Millionen € und damit nur ein Drittel für konkrete Projekte gebunden. Verbraucht hätten die Mittel bis Ende 2011 sein müssen. Im 2006 zu Ende gegangenen Vorläuferprogramm wurden bloß 48 Prozent der verfügbaren Mittel ausbezahlt.
Parallelstrukturen
Damals gab es zwar die skurrile Situation, dass Kroatien ohne Wissen der Kommission parallel ein eigenes Förderschema für den ländlichen Raum betrieben hat, in dem die Anforderungen niedriger als bei den EU-Fonds waren. Dennoch warnt der EuRH, dass sich die schwache Nutzung der Fördermittel über den Beitritt hinausziehen könnte.
Neben der mangelnden Erfahrung der Landwirte mit den EU-Prozeduren gebe es zudem branchenübergreifend noch „große Herausforderungen" im Kampf gegen die Korruption und Verbesserungsbedarf bei den Ausschreibungsregeln.
Kommentare… Kommentar hinzufügen…