LGT muss Deutschen für Datendiebstahl entschädigen
Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge muss die Liechtensteiner Bank einem Steuersünder Entschädigung zahlen: Der Deutsche sei zu spät über den Diebstahl seiner Daten informiert worden, lautet das Urteil.
Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem Bericht zufolge einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" fällte das fürstliche Landgericht in Liechtenstein ein entsprechendes Urteil. Darin heiße es, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.
Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden, schreibt die Zeitung. Die Argumentation der enttarnten Steuersünder ist demnach im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den Datenklau informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Dadurch wären sie mit geringeren Geldstrafen weggekommen, als dies nach ihrer Enttarnung der Fall ist.
Das fürstliche Landgericht in Vaduz bewertete dies dem Bericht zufolge ähnlich und gab damit dem Kläger Recht. Das Urteil aus Vaduz sei noch nicht rechtskräftig, die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, habe Berufung angekündigt.
(APA)
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