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Gastkommentar: Nichts da, außer viel, viel heiße Luft

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von Manfred Biegler | 27.01.2010 | 16:56

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Gastkommentar: Nichts da, außer viel, viel heiße Luft

Föhnwellen entscheiden nicht mehr über Erfolg oder Misserfolg, trotzdem liegt man mit ihnen noch immer im Trend.

WB/Foltin

Manfred Biegler, Partner 7 TC

Bislang ist empirisch nicht belegbar, dass ein Zusammenhang zwischen Föhnwellenträgern und dem individuellen Ausmaß finanzkrimineller Energie besteht. Ebenso wenig scheint bislang untersucht worden zu sein, ob Personen, die im ­Urlauben einen Sonnenbrand erlitten haben, danach auch finanziell abgebrannt sind (oder zumindest ihre Schutzbefohlene).

Eine diesbezügliche Untersuchung wäre überlegenswert. Vielleicht gelangt eine solche Studie zu Analyse­ergebnissen, deren Auswertung den Steuerzahler hinkünftig Milliarden € erspart.
Als empirisch gesichert darf hingegen gelten, dass eine Provinzbank, deren unmittelbare Eigentümer (Bayerische Landesbank, Kärntner Landesholding, Grazer Wechselseitige und eine Mitarbeiterstiftung) keine/n – der Lage entsprechenden – Sanierungs­willen und -fähigkeit zeigten. Und dass sie trotz signifikanter Ablehnung durch den Staatsbürger von der Republik um symbolische drei € übernommen wurde.

Man stelle sich die Situa­tion in einem realwirtschaftlichen Szenario vor. Ein Unternehmen, dessen wirtschaft­liche Ausgangssituation bereits heute aufgrund von Due Diligence-Prüfungen des Verkäufers (!) nahelegt, dass in den kommenden Jahren weitere Milliardenzuschüsse anfallen werden, soll verkauft werden. Der Verkäufer möchte es um einen Euro verschenken. Der Irrwitz eines solchen Danaergeschenkes würde jeden vernünftig denkenden Unternehmensleiter sofort abwinken lassen. Die Vorfinanzierung des heute bereits bezifferbaren Verlustes (aus augenscheinlich dubiosen Finanzierungen) wäre die Minimalvorgabe, um überhaupt ein Gespräch zu führen.

Realwirtschaft.

Nicht so die Vertreter der Republik. Ohne ausreichendes Erwerbsszenario und Käuferprüfung (rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche Due Diligence etc.) wird mit Beträgen jongliert: „Die Alteigentümer schießen mehr als eine Milliarde € zu (...)“, „(...) von den Eigentümern bekommt die Bank 3,4 Milliarden € Liquidität (...)“, „(...) heimische Systembanken stellen 500 Millionen € zur Verfügung (...)“ etc.

Schließlich wird eine Bank von einem Erwerber gekauft, der selbst zu rund 70 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschuldet ist. Anders ausgedrückt: Jemand, der seine Umsätze selbst bereits überwiegend fremdfinanzieren muss, erwirbt eine Konkursgesellschaft. Eine, die er sich weder leisten kann, für welche er noch kein tragfähiges Unternehmenskonzept entwickeln konnte und das er im Übrigen kaum ausreichend dahingehend geprüft hat, welche Folgekosten ihm (bzw. den Gesellschaftern) diese „Geschenkannahme“ verursachen wird und wie er dieses Unternehmen gedenkt, strategisch, personell und finanziell auszustatten und zu führen. Abgesehen davon hat er keinen Gesellschafterbeschluss (von uns Steuerzahlern) für eine derartige Vorgangsweise eingeholt.

Gesellschafterbeschluss.

Als Gesellschafter des Unternehmens „Österreich“ würde jeder Steuerzahler, der bereits jetzt als Erwerbstätiger mit rund 46.134 € (!) belastet ist, wohl eine Sonderprüfung begehren, die auch die Vorgangsweise jener Unternehmensorgane eingehender ­üb­erprüft, die ohne Gesellschafterbeschluss nachteilige Vorstandsbeschlüsse mit langfristiger Tragweite fassen. Kein Verständnis hätte ein Aktionär schließlich auch für Gewinne, die mittelbare Unternehmensvertreter letztlich auf Kosten des Steuerzahlers durch den Verkauf an den jetzigen „Geschenkgeber“ gemacht haben. Wie auch ­immer. Als Föhnwellenträger liegt man im Trend, die ­Haare müssen andere lassen...

* Manfred Biegler ist Partner der 7 TC Wirtschafts-prüfungs- und Steuerberatung

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