
|
Dialog-backdrop Direktorium für GriechenlandMeinhard Novak. Wäre Griechenland kein Staat, dann wäre der Weg zum Insolvenzrichter vorgegeben. So eine Volkswirtschaft braucht ein europäisches Direktorium. Das griechische Parlament hat dem von EU und IWF geforderten Sparpaket die Zustimmung erteilt. Damit ist der Weg frei für Umschuldungen, weitere Hilfszahlungen und einen Schuldennachlass der privaten Gläubiger. Das ist die gute Nachricht. Am grundsätzlichen Problem hat sich aber nichts geändert. Griechenland bleibt wirtschaftlich zahlungsunfähig und überschuldet. Der Volksmund spricht in diesem Zusammenhang von Pleite. Daran wird sich auch nichts ändern, weil die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Genesung dieser Volkswirtschaft fehlen. So weit, so unerfreulich. Wäre Griechenland kein staatliches Gebilde, mit Staatsvolk, Staatsgebiet und einem einheitlichen Recht, sondern ein Unternehmen, dann wäre der Weg zum Insolvenzrichter vorgegeben. Ein Insolvenzverwalter müsste unter Aufsicht des Gerichts das Vermögen zerschlagen und den Rest an Gläubiger verteilen. Staatspleiten Ein Staat kann aber nicht einfach aufgeteilt werden. Staatsgebiet und Staatsvolk lassen sich nicht in Vermögensmassen zur gefälligen Zerschlagung zwängen. Ein Insolvenzrecht für Staaten gibt es nicht. Dieser Befund kann aber nicht das Ende der Fahnenstange sein. Staatspleiten sind in der Geschichte nichts Neues. Österreich war nach den Koalitionskriegen 1811 und 1816 restlos pleite. Die Völkerbundanleihen sicherten nach dem Ersten Weltkrieg das Budget. Überwacht wurde die Verwendung der Mittel jeweils von Finanzkommissaren. Und wenn in Österreich einer Gemeinde das Geld ausgeht, dann regiert temporär auch ein Aufsichtskommissar des Landes in der Gemeindestube. Freilich ist die große Finanzwelt komplizierter geworden. Euroraum, EZB und andere wild gewordene Finanzmonster drohen, die Sicht auf die Dinge zu verstellen. Dabei hat sich das Prinzip nicht geändert. Auf der einen Seite steht eine Volkswirtschaft, der das Geld ausgegangen ist. Auf der anderen Seite stehen Gläubiger, die ihr Geld nicht zurückbekommen und deshalb kein neues Geld mehr hergeben wollen. Jedes Entgegenkommen der Gläubiger erfordert zumindest eine gewisse Sicherheit über die Verwendung der zukünftigen Mittel, und wenn es leicht geht, wollen die Gläubiger auch ihr Geld, wenn auch später und weniger, zurückbekommen. Die Sicherheit, in Zukunft ein verlässlicher Kreditnehmer zu sein, muss der Schuldner den Gläubigern vermitteln. Eine Regierung oder ein Parlament, die als Schuldnervertreter kein Budget mehr erstellen können, sind als Sicherheit nicht geeignet. Stattdessen braucht eine solche Volkswirtschaft ein europäisches Direktorium, das die Solidität des Staatshaushaltes wieder herstellt und gleichzeitig neue Mittel für eine Struktur reform gezielt einsetzt. Ja, das ist ein Eingriff in das Budgetrecht eines nationalen Parlaments. Allerdings ist dieser Eingriff vor dem Hintergrund des überhaupt fehlenden Budgets zu relativieren. Regeln für alle Ein solches Direktorium, bestehend aus dem Finanzkommissar, dem Präsidenten der EZB und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, kann vom Europäischen Parlament als Kollegialorgan überwacht werden, was die Sache demokratiepolitisch auf eine europäische Ebene hebt. Über Einzelmaßnahmen könnte über Antrag des nationalen Parlaments der Europäische Gerichtshof entscheiden. Damit wird die Solidität um die notwendige Solidarität ergänzt. Diese neuen Regeln sollten aber nicht nur für Griechenland gelten - sondern für alle. mehr Gastkommentare…
|
UmfrageDie Krise in Griechenland schreckt Urlauber ab. Gegenüber dem Vorjahr sind die Buchungen bereits um 30 Prozent zurückgegangen. Würden Sie Ihren Sommerurlaub in Griechenland verbringen?Gastkommentare: Meistgelesen
Scheitern wird salonfähigAnke Van Beekhuis: Scheitern ist nicht das Ende, wie Niki Lauda nach seinem... |
Kommentare… Kommentar hinzufügen…