Dienstag, 22. Mai 2012 a  
Dialog-backdrop
Artikel versenden

Gastkommentar: Ein Justizrat macht den Staatsanwalt auch nicht freier

Geben Sie hier die E-Mail-Adresse des Empfängers ein (z.B. m.mustermann@wb.com). Mehrere Empfänger werden durch Komma getrennt.

von Georg Zanger | 08.09.2010 | 09:53

A- A A+ Drucken Artikel weiterempfehlen zu den Kommentaren

Gastkommentar: Ein Justizrat macht den Staatsanwalt auch nicht freier

Die schleppenden Ermittlungen um BUWOG und um den ehemaligen Finanzminister Karlheinz Grasser sind Anlass dafür, dass Menschen in unserem Land den Glauben an die Justiz verlieren.

beig

Georg Zanger, Rechtsanwalt

Die „Zwei-Klassen-Justiz“ ist zunächst eine Folge von Unterbesetzung und mangelnder Qualifikation der Exekutivorgane. Wirtschaftsanwälte mit ihrem Heer von Mitarbeitern sind jedem Staatsanwalt, der ein Wirtschaftsverbrechen zu verfolgen hat, von vornherein so überlegen, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht in der Lage ist, das Ungleichgewicht auszugleichen.

In Deutschland werden Wirtschaftsverbrechen regelmäßig von staatsanwaltschaftlichen Teams verfolgt. Beispielsweise waren im Fall Hypo Alpe Adria allein 28 bayerische Staatsanwälte tätig, die im Oktober 2009 koordiniert zur gleichen Zeit Hausdurchsuchungen durchgeführt haben. In Österreich verhindert das Gesetz (StAG) generell die Teambildung nach internationalem Vorbild unter Leitung eines Gesamtverantwortlichen mit Aufgabenverteilung.

Replik. Im Wirtschaftsblatt forderte Meinhard Novak, die „Justiz in die Unabhängigkeit zu entlassen“. Artikel 87 der  österreichischen Bundesverfassung (BVG) garantiert Richtern nämlich die Unabhängigkeit, Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit. Dass Richter vom Justizminister ernannt werden, macht sie in ihrer Entscheidung nicht abhängig. Gerichtliche Entscheidungen können nur von der nächsten Instanz abgeändert werden. Gemeint sein können also nur die zur Verwaltung zählenden Organe des Ermittlungsverfahrens, die Polizei- und Finanzorgane sowie die Staatsanwaltschaft.


Artikel. 20 BVG sieht vor, dass die Tätigkeit der Verwaltung unter der Leitung der obersten Organe erfolgt. Beamte sind ihren vorgesetzten Organen verantwortlich und an deren Weisungen gebunden. Die Weisungskette der Kontrolle der Vollzugsorgane soll eine Garantie für den Bürger gegen Beamtenwillkür sein. Das Weisungsrecht des Ministers ist letztendlich das Fundament des sogenannten Stufenbaues unserer Verfassung, wie sie von Kelsen geschaffen wurde. Ohne das Weisungsrecht hätte der Minister keine politische Verantwortung gegenüber dem Parlament – wofür auch?

Dass Staatsanwälte auch nach der StPO-Reform zumindest fünf Jahre revisionspflichtig sind, obwohl ihre Ausbildung abgeschlossen ist, birgt schon die Gefahr der Einflussnahme. Der Kern des wohlbekannten autoritätshörigen Mechanismus ist tatsächlich die Berichtspflicht, die eine breite Einflussnahme ermöglicht: Staatsanwälte sind gezwungen, gerade in „politisch brisanten“ Strafverfahren über jeden einzelnen Vorhabensschritt „nach oben“ zu berichten.

Die Durchführung einer  Festnahme oder einer Hausdurchsuchung wird dadurch nicht nur verzögert, sondern oft auch verhindert.  Dazu kommt, dass eine unübersehbare Zahl von Personen im Vorfeld von den geplanten Maßnahmen Kenntnis erlangen und unüberprüfbar den Verdächtigten vorwarnen können.

Keine Lösung. Die geforderte Unabhängigkeit kann nur ungerechtfertigte politische Einflussnahmen betreffen und kann auch durch einen Justizrat, der an die Stelle der Ministerkontrolle und –verantwortung treten soll, nicht beseitigt werden. Wenn der Justizrat ähnlich politisch strukturiert wird, wie ein Untersuchungsausschuss, wird der Staatsanwalt in seiner Entscheidung auch nicht freier. Es ist auch zu befürchten, dass das politische Tauziehen in einem solchen Gremium eine noch weitreichendere Ermittlungslähmung brisanter Rechtsfälle mit sich brächte.

Eine Justizreform sollte vielmehr die Position der weisungsunterworfenen Beamten stärken und sichern und das Weisungsrecht auf seine Schutzfunktion einschränken.  Nicht jeder Verfahrensschritt im Vorhinein, sondern das Ergebnis wäre der Kontrolle zu unterwerfen.

Eine Festnahme kann ebenso aufgehoben werden wie eine ungerechtfertigte Anklage. Staatsanwälte, die die gleiche Ausbildung wie Richter genießen, sollten darüber hinaus mit dem Privilegium der Unversetz – und Unabsetzbarkeit ausgestattet werden. Vielleicht könnte die Einführung der in Wirtschaftsstrafsachen geforderten Kronzeugenregelung auch für Beamte angedacht werden und Staatsanwälte, die eine politische Einflussnahme aufdecken, vor beruflichen Nachteilen ausdrücklich geschützt werden.

Brisanz. Populistisch plakativ gesprochen wäre es am Besten, in politisch brisanten Causen grundsätzlich Anklage zu erheben und ein Gericht entscheiden zu lassen. Das wäre auch im Sinn einer Generalprävention, weil sich Politiker zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens hüten würden, eine schiefe Optik aufkommen zu lassen. Sie würden sich nicht darauf beschränken, bloß ihr Gewissen supersauber zu präsentieren. Die Justiz könnte damit das Vertrauen der Bevölkerung jedes Mal neu gewinnen. Realistisch zu fordern ist eine Entpolitisierung des Ermittlungsverfahrens und eine Absicherung der dort tätigen Beamten.

Kommentare… Kommentar hinzufügen…

mehr Gastkommentare…

Umfrage

Die Krise in Griechenland schreckt Urlauber ab. Gegenüber dem Vorjahr sind die Buchungen bereits um 30 Prozent zurückgegangen. Würden Sie Ihren Sommerurlaub in Griechenland verbringen?
  • >> Zum Zwischenergebnis

Gastkommentare: Meistgelesen

/images/uploads/c/0/d/519181/APA3F7.tmp20120522061846.jpg
Scheitern wird salonfähig

Anke Van Beekhuis: Scheitern ist nicht das Ende, wie Niki Lauda nach seinem...

mehr Fotogalerien>

Fotogalerien 

  • HZI/Manfred Rhode
    Lebensmittel-Skandal

    Die größten Epidemien Europas

    APA
    Banküberfälle

    Die größten der letzten 20 Jahre

  • EPA
    Blond

    Blond - ein Erfolgsmodell

    EPA
    Super-Gau

    Die teuersten Naturkatastrophen...