
|
Dialog-backdrop Zollfreier Handel mit Westbalkanländern bis 2015Esther Wellhöfer, Leitende Redakteurin anwalt.de services AG. Zollfreier Handel stärkt die politische Stabilität Eine wichtige Nachricht für Unternehmer, die Handelsbeziehungen mit Ländern des Westbalkans pflegen: Die Europäische Union hat beschlossen, dass diese Länder bis 2015 weiterhin uneingeschränkten zollfreien Zugang zum Markt der Europäischen Union erhalten. Ziel der Verlängerung der besonderen autonomen Handelspräferenzen ist es, in diesen Ländern die Integration in die Europäische Union zu vertiefen. Im Zusammenspiel mit dem Stabilisierungs-und Assoziationsprozess sollen auf diese Weise mehr politische Stabilität sowie wirtschaftlicher Fortschritt in der gesamten Region hergestellt werden. Handelspräferenzen. Handelspräferenzen dienen zur Stärkung und Ergänzung des Stabilisierungs-und Assoziationsprozesses. Das Stabilisierungs-und Assoziationsabkommen wird von der EU mit Ländern abgeschlossen, die einen Beitritt anstreben. Vor einem Beitritt müssen sie dann die vereinbarten Ziele in gewissen Zeiträumen erreicht haben. Autonome Handelspräferenzen ergänzen diese Vereinbarungen und fördern den Integrationsprozess. Westbalkanländer. Die neue Regelung gilt für beinahe alle Waren, die ihren Ursprung in den Westbalkanländern haben. Zollfrei ist der Handel mit Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Nur Wein, Zucker und bestimmte Rindfleisch-und Fischereierzeugnisse werden über Präferenzzollkontingente eingeführt, die auf dem Stabilisierungsund Assoziationsabkommen basieren. Laut der Europäischen Kommission wird vermutlich insbesondere der Kosovo von der Zollfreiheit profitieren. Denn zwischen dem Kosovo und der EU besteht derzeit kein Stabilisierungs-und Assoziationsabkommen. Seine Gesamtausfuhren in die EU beliefen sich im Jahr 2010 auf rund 147 Millionen €. Darüber hinaus begünstigt sind Länder, für die die autonomen Handelspräferenzen günstiger sind als die im Rahmen des Stabilisierungs-und Assoziationsabkommens getroffenen Vereinbarungen. Grundlagen. Erstmals im Jahr 2000 wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 der besondere, unbeschränkt zollfreie Marktzugang eingeführt, der für fast alle Waren gilt. 2005 wurde die Regelung verlängert; sie sollte zum 31. Dezember 2010 auslaufen. Im Februar 2010 schlug die Europäische Kommission vor, diese Präferenzregelungen bis zum 31. Jänner 2015 zu verlängern. Der Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament befürwortet und vom Rat angenommen. Mein Tipp: Diese Zoll senkungen gelten rückwirkend. Es kann also ein Ausgleich für Zölle beantragt werden, die im Jahr 2011 gezahlt wurden. mehr Gastkommentare…
|
UmfrageDie Krise in Griechenland schreckt Urlauber ab. Gegenüber dem Vorjahr sind die Buchungen bereits um 30 Prozent zurückgegangen. Würden Sie Ihren Sommerurlaub in Griechenland verbringen?Gastkommentare: Meistgelesen
Scheitern wird salonfähigAnke Van Beekhuis: Scheitern ist nicht das Ende, wie Niki Lauda nach seinem... |
Kommentare… Kommentar hinzufügen…