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Leitartikel: Sammelklagen bringen Anlegern wenig

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von Alexis Johann | 25.11.2009 | 17:24

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Leitartikel: Sammelklagen bringen Anlegern wenig

Es spricht einiges dagegen, das eigene Schicksal in die Hände von Prozessfinanzierern und "Gruppeninterventeuren" zu legen.

Zitiert

Anleger brauchen keine um sich schlagenden Prozessfinanzierer

Ständig stehen wir vor der Versuchung, Gewinne ­abzusichern und Verluste auszugleichen. Prinzipiell wäre das keine schlechte Handlungsstrategie, würde sie nicht unsere Ergebnisse verschlechtern. Konkret zeigen Experimente seit den 90er-Jahren, dass ­Spieler, Anleger und auch Manager in Situationen, die sie mit Verlusten konfrontieren, riskantere Strategien ­wählen als in komplementären Situationen, in denen es um Gewinne geht. Außerdem treibt uns der menschliche Faktor soweit, dass wir Gewinne, die in ferner ­Zukunft liegen, grob unterschätzen und weit entfernte ­Verluste sogar dramatisch unterbewerten.

Es ist wohl dieser Unvollkommenheit zuzuschreiben, dass nur wenige Menschen Casinos mit vollen Taschen verlassen, an der Börse in allen Phasen ­Gewinne optimieren und Verluste minimieren und im Management keine Fehler geschehen - weder bei Investitions- noch bei Rationalisierungsprojekten. Derzeit sind Tausende Österreicher Gefangene dieses Verhaltensdilemmas, denn sie waren ­Aktionäre bei Immofinanz, Meinl European Land oder AvW sowie Kunden beim AWD. Sie trafen Entscheidungen, die ihr Vermögen verringerten. Das passierte, weil sie von Beratern bewusst falsch informiert wurden und weil sie falsche Erwartungen hatten. Nun sind sie mit Verlusten ­konfrontiert und daher gefährdet, erneut Fehler zu begehen. Anstatt das Risiko zu minimieren, erhöhen sie es, indem sie ihre Erwartungen nicht der momentanen Marktsituation anpassen, sondern darauf setzen, das Entgangene komplett zurückzubekommen.
Deswegen schließen sie sich „Sammelklagen" an, bei denen ­ihnen Prozessfinanzierer gnadenlos sämtliche Rechte abnehmen. Wer sich der Gruppeninterven­tion in der Causa AvW anschließt, unterzeichnet ­vorab, allen Unternehmungen der Rechtsanwälte ­zuzustimmen - seien es Klagen, der Abschluss von Vergleichen aber auch die Kündigung des Investments. Der AvW-Investor gibt seine Handlungs­fähigkeit also auf. Im Gegenzug versichern die ­Anwälte, gegen die AvW-Organe sowie gegen ­Gutachter, ­Prüfer und die FMA vorzugehen. Einen konkreten Plan entwickeln sie erst, wenn sie die ­Ansprüche der Anleger eingesammelt haben.  
Die Geschädigten kaufen die Katze im Sack. In der Causa Amis wurde jedoch klar, dass es keine um sich schlagenden Prozessfinanzierer braucht, um zu Geld zu kommen. Anleger sollten sich also besser privaten Rechtsbeistand suchen, der ihre Anliegen vertritt. Wer vor einem Investment steht, der sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die dieses Prozessrisiko abdeckt.

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11 Kommentare

Sammelklagen bringen den Beklagten wenig

Aber den Geschädigten können sie sehr wohl etwas bringen - Leute die alleine auf sich gestellt keine Chance hätten zu ihrem Recht zu kommen.

Von Gast: Gast: Gast am 27.11.2009 um 07:56

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Unsachliche Pseudopsychologie und Ideologie

Wir leben in einem Rechtsstaat und die Durchsetzung seines Rechtsanspruches als Geschädigter ist ist ein hohes Gut. Die Ansicht des anonymen Verfassers dieses Artikels ist reine Ideologie, die den freien Markt verherrlicht. Sachliche Begründung wird keine geliefert außer dümmliche Pseudopsychologie!

Von Gast: Gast: venedigermandl am 27.11.2009 um 06:29

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Re: Pah

aber dein Posting liefert die totale Wahrheit.....

Von Gast: Gast: Marktkenner am 27.11.2009 um 12:39

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Sammelklagen sind viel besser...

... als gleich den (systematischen) Fehlberatern zu ihrer gelungenen Selbstbereicherung zu gratulieren!
Und wie es aussieht schwitzt etwa der AWD gewaltig wegen der bevorstehenden Sammelklagen.

Von Gast: Gast: Geschädigter am 26.11.2009 um 20:09

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Prozessfinanzierer

sind auch keine karitativen Organisationen, sondern verfolgen das Ziel ihrer Gewinn-Maximierung. Da ködern Sie durch vollmundige Ankündigungen Anleger, die darauf hoffen ihre Verluste ausgeglichen zu kriegen, insbesondere durch wilde berichte in diversen Zeitungen. Ob dann jemals was rausschaut, ist natürlich eine andere Frage - da hat der Prozessfinanzierer aber seine Gebühr schon eingesackelt!

Von Gast: Gast: kritikrax am 26.11.2009 um 15:23

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sammelklage

frage !

wer kann sich schon einen privaten rs-versicherer leisten !

sind nicht mehr so günstig mit den prämiedn wie sie schon einmal waren !

daher bleibt wohl nur bei einer sammelklage mittun !

auch kennen sich die hier auftretenden anwälte meistens besser aus als ein zufällig privat bestellter!

Von Gast: trotter am 26.11.2009 um 12:07

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200€ pro Genussschein = 93% Verlust

ich bin gerne bereit die 7 verbleibenden Prozente zu opfern wenn dafür der AW mituntergeht

Von Gast: Gast: gast am 25.11.2009 um 21:32

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Re: Keine Ahnung vom Thema

Da hat wohl einer keine Ahnung vom Thema Sammelklagen - peinlich

Von Gast: Gast: Gast am 26.11.2009 um 10:36

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Re: Re: stimmt

bin kein Jurist
aber dass das Geld weg ist war mir Mitte Oktober 2008 schon klar, leider ca. 2 Wochen zu spät und ob er den Rest an die Anwälte zahlt oder in den nächsten Jahren an der Börse verspekuliert ist mir egal.
Nachdem hier also nichts zu verlieren ist, unterstütze ich alles was Herrn AW schlaflose Nächte bereiten könnte

Von Gast: Gast: Gast am 26.11.2009 um 21:40

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Re: das ist ehrlich

denn in den meisten Klagen geht es genau darum: Um Rache, bzw. und die Genugtuung, Recht zu bekommen.

Von Gast: Gast: Daniel am 25.11.2009 um 21:39

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WER IST DAS?

Wer schreibt diesen Kommentar?
Wer ist das auf dem Foto?

Und findet es dieser Schreiberling (ein Meinl-Treuer?) besser, wenn der Kleinanleger sich von den jeweiligen Topmanagern bei Meinl oder Immofinanz oder AVW wehrlos über den Tisch ziehen lässt?

Oder soll der Kleinanleger sich allein gegen z.B. die Meinl Bank mit einer Klage stellen?

Besser ein überschaubares Risiko mit einem Finanzierer eingehen, anstatt sich stumm und hilflos das Fell über die Ohren ziehen zu lassen.

Von Seiten des Staats (FMA) braucht man ohnehin nicht auf Unterstützung zu hoffen, der ist in solchen Belangen nur zum kassieren bzw. zum überprüfen von Kapitalmarktprospekten - hinsichtlich deren Vollständigkeit - da.

Ein geschädigter und schwer verärgerter Kleinanleger.

Von Gast: Gast: Fwd_Observer am 25.11.2009 um 21:07

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