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Beobachtet: Der Zank um Anlegerklagen ist legitim

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von Oliver Jaindl | 21.02.2012 | 00:31

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Beobachtet: Der Zank um Anlegerklagen ist legitim

Oliver Jaindl. Hinter Sammelklagen stehen Prozessfinanzierer und spezialisierte Anwälte. Indem sie Musterfällte klären, haben sie eine wichtige Funktion.

Peroutka

Sie sind das umstrittenste Thema im Wirtschaftsrecht der letzten Jahre: die großen Anlegerprozesse in den Causen Meinl, AWD, AvW et al.

Der Grund, warum die Diskussionen hitzig sind, ist klar: Für die Beklagten geht es um viel Geld. Um wie viel? Die Frage, wie viel jedes Unternehmen zurückgestellt hat, wird meist nicht oder nicht schlüssig beantwortet. Eine Rückstellung ist noch kein Anerkenntnis im rechtlichen Sinn -die Bekanntgabe der Zahlen wäre also kein Problem. Eine Rückstellung zeigt aber, inwieweit man einen Prozessverlust für möglich hält. Da will sich keiner gern in die Karten blicken lassen.

Prozessfinanzierer

Auch aufseiten der Anlegervertreter geht es um viel. Hinter den Sammelklagen stehen Prozessfinanzierer bzw. der VKI. Angesichts Tausender Anleger, die auf Geld hoffen, und des Kostenrisikos Prozessverlust ist der Erfolgsdruck hoch.

Sammelklagen als solche haben aber eine wichtige Funktion: Sie kanalisieren den Strom von Klagen und ermöglichen, dass grundsätzliche Fragen anhand von Musterfällen geklärt werden. An dieser Stelle sind auch jene Anwälte zu nennen, die sich auf Anlegerfälle spezialisiert haben. In diesem Punkt ist das Argument der Beklagten, dass sich hier seit 2008 klammheimlich eine fast schon zwielichtig agierende Industrie aufgebaut habe, die nur nach neuen enttäuschten Anlegern giere, unhaltbar: Auch in anderen Rechtsbereichen gibt es Spezialisten, warum nicht auch im Bereich der privaten Finanzanlage?

Gerichte

Es darf aber nicht übersehen werden, dass viele Anleger mit ihren Ansprüchen nicht (gänzlich) durchgedrungen sind und der OGH auch manchmal nicht anlegerfreundlich entschieden hat: So macht es keinen Unterschied, dass Anlegern Aktien angeboten und Zertifikate geliefert wurden. Oder der Spruch, dass sich Anleger Verluste anrechnen lassen müssen, die sie etwa mit anderen Aktien erlitten hätten, falls sie nicht zum Beispiel Immofinanz gezeichnet hätten.

Conclusio

Es ist richtig, wenn Anleger Rechte geltend machen. Das steht ihnen zu. Kleinere Rückschläge sollen sie dabei nicht entmutigen - die Gerichte werden irgendwann ihre Urteile fällen. Bis dahin gilt aber: "Sichere Prozessgewinne" gibt es genauso wenig wie "sichere Aktien".

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