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Dialog-backdrop Angemerkt: Energieraubende UnklarheitSeit 1. Jänner 2008 gilt in Österreich eine neue Verordnung, von der niemand so recht weiss, wie sie umzusetzen ist - den Energieausweis. Peinlich: Seit 1. Jänner 2008 gilt in Österreich eine neue Verordnung, von der niemand so recht weiss, wie sie umzusetzen ist. Die Rede ist vom Energieausweis. Vermieter und Verkäufer von Neubauten müssen seit Jahresbeginn den Mietern bzw. Käufern einen sochen Ausweis vorlegen. Dieser soll Auskunft darüber geben, wie energiefressend oder energiesparend die Immobilie ist. Rechtliche Pflichten. Das Problem dabei: Experten und Betroffene wie der Verband der Immobilientreuhänder und der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund wurden bei der Ausarbeitung der Regeln nicht eingebunden. Diese Praxisferne mag auch der Grund dafür sein, dass noch immer unklar ist, wie der Energieausweis eigentlich aussehen soll. Dieses Versäumnis sorgt für unhaltbare Rechtsunsicherheit und kann für Käufer und Mieter mitunter unangenehm werden. Denn rechtlich gesehen sind Vermieter und Verkäufer nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss dazu verpflichtet, den Ausweis vorzuweisen. Ausserdem müssen sie das nicht von sich aus tun, sondern nur, wenn es vom Vertragspartner eingefordert wird. Offen ist auch, ob die nicht unerheblichen Kosten für die Ausarbeitung des Ausweises als Betriebskosten verrechnet werden können. Bei einem veranschlagten Preis von einem € pro Quadratmeter ist das kein Klacks und wird - falls es nicht bald eine Entscheidung gibt - zu so manchen Rechtsstreitigkeiten führen. Übrigens: Zu teuer ist das Ganze auch. Laut Haus- und Grundbesitzerbund liegen die Ausarbeitungskosten weit über jenen anderer Länder wie Deutschland. Wer nun glaubt, das Chaos sei perfekt, irrt: 2009 kommt's noch dicker. Ab dann gilt die Energieausweis-Pflicht nämlich auch für Altbauten. |
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