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Automatenlobby will Gesetzes-Novelle kippen

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von Bernhard Fischer | 17.11.2008 | 17:37

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Automatenlobby will Gesetzes-Novelle kippen

Bis vierten Dezember läuft die Begutachtungsfrist für den Entwurf zur Novelle des Glücksspielgesetzes. Die Fachverbände laufen bereits Sturm.

WB/Tanzer

Novomatic würde sich gegebenfalls um eine Spielautomaten-Konzession bewerben

„Das ist ein Wahnwitz, der nicht funktionieren kann, der Gesetzesentwurf ist Pfusch", kommentiert der Präsident des Automatenverbands, Helmut Kafka, die Novelle zum Glücksspielgesetz. Den Gegenvorschlag zum Entwurf legt er am Donnerstag sowohl Parlamentspräsidentin Barbara Prammer als auch Finanzminister Wilhelm Molterer vor.

Automatensteuer

Darin enthalten: Der geforderte Höchsteinsatz - pro Spiel und Spieler bis zu zehn € - soll fallen, die Erhöhung von derzeit 50 Cent auf einen € würde genügen. Außerdem: Eine zusätzliche Automatensteuer zwischen 20 und 30 Prozent würde in Summe bis zu 46 Prozent mehr an Steuerbelastung für die Betreiber bedeuten. Die zusätzliche Steuer brächte dem Staat Mehreinnahmen von bis zu 150 Millionen €.
Geschützte Monopole

Monopole geschützt

Zudem werde lediglich das Casino-Monopol sowie jenes vom Novomatic-Konzern beim Automatenspiel geschützt, so der Vorwurf weiter. Denn im Grunde könnten sich hierzulande nur diese beiden nach dem Entwurf die 60 Millionen € teure ­Automaten-Konzession leisten: Das dazu erforderliche Stammkapital würde auf 50 Millionen € erhöht und der Haftungsbetrag auf zehn Millionen € ausgedehnt. Die Konzession würde dann allerdings bundesweit einheitlich gelten. Derzeit ist das „kleine Glücksspiel" in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg verboten.

Verbot auch für Finanzdienstleister

Am Verbot von Online-Glücksspielen soll sich hierzulande auch weiterhin nichts ändern. Im Gegenteil: Vom Verbot zusätzlich erfasst werden sollen auch Banken und Kreditkartenfirmen, die den Zahlungsverkehr bei Einsätzen und Spiel­­gewinnen abwickeln. Branchen­kennern zufolge seien die Regelungen vor den europäischen Rechtsinstitutionen nicht haltbar.

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