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Glücksspiel: Portugal-Urteil freut Mr Green

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von Oliver Bayer | 09.09.2009 | 16:20

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Glücksspiel: Portugal-Urteil freut Mr Green

Das Glücksspiel-Urteil des EuGH bezeichnet das Online-Casino Mr Green als "kleinen Erfolg". Ganz so einfach ist die Sache jedoch nicht: Denn das Urteil ermöglicht es dem Finanzminister, das Glücksspielmonopol gegenüber alternativen Anbietern durchzusetzen.

Mr Green

Mario Kochwalter, Country Manager von Mr Green Österreich

Facts

Die Malta-Lizenz
Die meisten Glücksspiel-Anbieter operieren mit einer Lizenz der Insel Malta, um Online-Glücksspiel anbieten zu dürfen. Neben Mr Green verfügt auch Bwin über eine solche Lizenz. Durch diese Lizenz begründen die Unternehmen auch das Recht, im restlichen EU-Raum ihren Service anbieten zu dürfen.

Während beim Sportwettenanbieter Bwin die Stimmung aufgrund der gestern gefällten EuGH-Urteils zum Thema Glücksspielmonopol im Keller ist, so sieht das Online-Casino Mr Green die neue Lage positiv. "Zweifellos ist das Urteil eine Überraschung für die ganze Branche. Wir legen aber besonderen Wert auf die Überwachung und Regulierung der Glücksspielbranche. In punkto Bewertung des Spielerschutzes ist das EuGH-Urteil daher für uns ein kleiner Erfolg", sagt Mario Kochwalter, Country Manager von Mr Green Österreich. Denn Mr Green würde besonderen Verbraucherschutz gewährleisten. Konkret: Schon vor der Registrierung eines Users werden Höchstgrenzen für wöchentliche Spielvolumen gesetzt und vom System aus automatisch und unwiderruflich überwacht.

Ganz so leicht ist die Sache nicht

Doch das Urteil geht über den Verbraucherschutz hinaus: Im Verfahren zwischen Bwin und Liga Portuguesa de Futebol Profissional gegen den portugiesischen Monopolisten Santa Casa da Misericordia de Lisboa untersuchte der EuGH die Gemeinschaftskonformität, also den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit in Portugal sowie dessen Anwendbarkeit auf das Internet. "In Portugal gab die "Gemeinnützigkeit" des Staatsmonopols den Ausschlag, und in Österreich ist man seitens des Monopolisten lediglich bemüht die eigenen Gewinne zu maximieren. Ich fragte mich schon immer, wie der Spielerschutz in Österreich funktionieren sollte, wenn das oberste Ziel des Finanzministeriums ja Mehreinnahmen sind", erklärt der Casinochef. Portugal und Österreich seien für ihn in Bezug auf das staatliche Glückspielmonopol jedenfalls nicht miteinander vergleichbar.

Lizenz aus Malta

Dennoch: Mr. Green ist seit Anfang Juli 2009 in Österreich aktiv. Das Unternehmen operiert, wie viele andere Anbieter auch, mit einer maltesischen Lizenz und beruft sich damit auf das Recht, Online-Glücksspiel auch in Resteuropa anbieten zu dürfen. Diese Lizenz besagt jedoch nicht, dass ein Unternehmen im gesamten EU-Raum frei operieren darf. Dank des EuGH-Beschlusses darf ein Land selbst bestimmen, ob es abseits des Monopols Drittanbieter zulässt oder nicht. Sollte Österreich jetzt beispielsweise nach dem EuGH-Urteil beschließen, Online-Glücksspiel außerhalb des Monopols zu verbieten, so könnte für Mr Green und auch für Bwin der Vorhang in Österreich endgültig fallen. Dieser Fall scheint allerdings wenig realistisch. Im Zuge einer Glücksspiel­novelle könnten die Spielbankkonzessionen ab 2012 auch an ausländische Anbieter vergeben werden. Das Online-Glücksspiel gilt es aber noch zu regeln. Dadurch wäre auch das Monopol in seiner jetzigen Form hinfällig. Darüber hinaus erwarten Experten nicht, dass viele Länder das EuGH-Urteil exakt umsetzen, sondern ähnlich wie Österreich eigene Regelungen finden.

Mr Green hat sich jedenfalls für den österreichischen Markt viel vorgenommen: "In den nächsten zwei bis drei Jahren wollen wir 100.000 registrierte, aktive User bei Mr Green unterhalten", sagt Kochwalter. Zu genauen Userzahlen kann er bislang noch keine Angaben machen. Aus dem Userverhalten von Juli und August ließe sich ableiten, dass die Masse der User regelmäßig um kleinere Beträge spiele. Durchschnittlich riskieren die Online-Zocker zwischen 20 und 50 €. 

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