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„In diesen Verfahren wird so gut wie nichts verglichen"

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von Kid Möchel | 18.11.2009 | 17:10

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„In diesen Verfahren wird so gut wie nichts verglichen"

Die Richter des Handelsgerichts Wien wissen nicht mehr, wo ihnen der Kopf steht. Denn die Anlegerverfahren gegen die Meinl Bank, CPB, Bank Austria und den AWD nehmen massiv zu.

Am Handelsgericht Wien geht die Überbelastung der Richter an die Grenze des Erträglichen. Laut Gerichts-Vizepräsident Alexander Schmidt sind rekordverdächtige 1260 Anlegerverfahren anhängig, davon entfällt der größte Brocken mit 609 Klagen auf die MEL-Meinl Bank-Gruppe, weitere 470 Verfahren betreffen die Constantia Privatbank (Immofinanz, Dragon FX Garant) und 94 Streitfälle die UniCredit Bank Austria in Sachen Primeo Fund; weitere 87 Verfahren sind gegen den Finanzvertrieb AWD anhängig. Aber dazu muss man wissen, dass die Anlegeranwälte noch bei weitem nicht alle Klagen eingebracht haben. Zum Teil handelt es sich dabei um sogenannte Klagshäufungen, sprich Sammelklagen. „Die Zukunftsvision ist, dass das Oberlandesgericht Wien drei Sprengelrichter für diese Sammelklagen und eine gewisse Zahl anderer Akten zur Verfügung stellt", sagt Vizepräsident Schmidt. „Das wäre dringend notwendig. Für die temporäre Belastung ist es aber sicher zu wenig." Nachsatz: „Ich als Richter kann mir nur einen Teil meiner Verhandlungszeit für die Anlegerstreitigkeiten reservieren, weil die anderen Kläger auch einen Anspruch darauf haben, in absehbarer Zeit eine Verhandlungstermin zu bekommen." Zur Erklärung: Am Handelsgericht Wien werden jährlich drei- bis viertausend Zivilprozesse abgehandelt.

Die Anlegerverfahren haben aber eine Besonderheit. „In diesen Verfahren wird so gut wie nichts verglichen", weiß Schmidt. „Das Schauerliche daran ist, dass wir vor mehreren Tausend Ansprüchen stehen, die eingeklagt sind, und man muss jeden Einzelfall überprüfen, wenn es nicht zu irgendeiner Art von einvernehmlicher Lösung kommt."

Vorteil Sammelklage
Sammelklagen machen vor ­allem einen prozessökonomischen Sinn, so auch im Fall AWD. „Die Zulässigkeit einer Sammelklage stelle sich - zumindest in Grenzfällen wie diesem - als reine Zweckmäßigkeitsfrage dar, die am Kriterium der Prozessökonomie ausgerichtet zu entscheiden ist", urteilt Handelsrichter Oskar Straßegger im Fall des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzvertrieb AWD. „Eine Klagshäufung ist zulässig. Im Ergebnis rechtfertigen die übergreifenden Tat- und Rechtsfragen eine gemeinsame Geltendmachung und Verhandlung, während über die unbestreitbar wesentlichen Einzelfragen allenfalls in getrennter Form verhandelt ­werden kann."

Schwere Vorwürfe
Wie berichtet, wirft der VKI in der Sammelklage für 145 Immofinanz-Anleger dem AWD „systematische Fehlberatung" vor. Der AWD hätte die Anleger über das Risiko ­eines Investments in Immofinanz-Aktien falsch oder unzureichend aufgeklärt und dieses Investment als „sicher, sehr sicher, absolut sicher, hundertprozentig sicher, mündelsicher" und „so sicher wie ein Bausparvertrag oder wie ein Sparbuch" beworben. Insgesamt betreut der VKI rund 2300 AWD-Kunden.

Der AWD bestreitet die Vorwürfe. Laut AWD-Anwalt Christian Winternitz wird ­gegen die Zulassung der ­Sammelklage Rechtsmittel erhoben. „Der Richter sagt selber, es ist ein Grenzfall", sagt Winternitz. „Wir interpretieren das so, dass er uns ­nahelegt, ein Rechtsmittel zu erheben."

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3 Kommentare

Unfug

Zuerst ahnungslos in Aktien investieren und dann klagen - das ist wahrlich kein Fall für die Gerichte. Eher für die Psychotherapeuten!

Von Gast: Gast: Antipopulist am 19.11.2009 um 10:23

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Re: Unfug!?

Wie mir scheind haben sie absolut keine Ahnung worum es hier geht.Entweder sind sie ein kleiner AWD Beschäftigter oder sie sind Psychotherapeut und brauchen Geld.Hoffe sie kommmen selber nie in solch eine missliche Situation .......

Von Gast: Gast: karl am 19.11.2009 um 11:51

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Re: Re: Sicher wieder einer der nicht beim AWD ist...

... so wie all die anderen AWD-Kampfposter. Und einer der nur Gerechtigkeit will und etwa diese Vorstellung vom Beruf des Finanzdienstleisters hat: Märchen erzählen -> kassieren -> für nichts verantwortlich sein.

Von Gast: Gast: xxx am 19.11.2009 um 20:00

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