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Dialog-backdrop Gewinnspiel "Lottelo" laut Finanzministerium rechtswidrigSchon letzte Woche hat der VKI eine Klage gegen das umstrittene Gewinnspiel Lottelo eingebracht. Die Gründe: "Psychologischer Druck" durch das Geschäftsmodell und verbotene SMS-Werbung. Nun sieht das Finanzministerium einen Verstoß gegen das Glücksspielgesetz. ZitiertFinanzministerium zu LotteloWer Glücksspiele entgegen den Vorschriften des GSpG zur Teilnahme vom Inland aus veranstaltet, organisiert, anbietet oder unternehmerisch zugänglich macht, begeht nach § 52 Absatz 1 Glücksspielgesetz eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit Geldstrafe bis zu 22.000 Euro zu bestrafen. Für Strafverfahren und für Betriebsschließungen nach dem Glücksspielgesetz sind in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion diese, und in zweiter Instanz die unabhängigen Verwaltungssenate gemäß § 51 Abs. 1 VStG 1950 zuständig. Diesen Behörden obliegt es auch allein und ausschließlich eine rechtsverbindliche Beurteilung von Glücksspiel- und Ausspielungseigenschaften im Wege einer Vorfragenbeurteilung zu treffen. Das SMS-Gewinnspiel Lottelo, bei dem Teilnehmer die Handynummern ihrer Freunde an eine Mehrwertnummer senden, hat bereits letzte Woche Konsumentenschützer auf den Plan gerufen. Nun hat auch das Finanzministerium eine Stellungnahme veröffentlicht, wonach Lottelo als konzessionspflichtiges Glücksspiel gegen das Glücksspielmonopol des Bundes verstößt. Das Geschäftsmodell der Wiener Firma ist einfach: Mitspieler können nicht selbst gewinnen, sondern melden einen "Freund" für die Ziehung an, indem sie seine Handynummer per SMS an eine Mehrwertnummer schicken. Die Nummer des derart Beglückten wird in einem Pool von etwa 12 Millionen theoretisch möglicher Handynummern gespeichert, aus dem täglich die Gewinner gezogen werden. Da auf diese Weise auch Nummern "gewinnen" können, die gar nicht existieren und nur angemeldete "Lottelo-Freunde" ihren Gewinn wirklich erhalten, werden nur sehr wenige der theoretisch angebotenen Geldpreise tatsächlich ausbezahlt. Die Wahrscheinlichkeit, den täglich verlosten Hauptgewinn - eine Million Euro - zu bekommen, ist also noch geringer als beim klassischen Lotto. "Schneeballartiges Vertriebssystem" Während Lottelo-Betreiber Daniel Goldscheider sein Gewinnspiel mit einem Web-2.0-Dienst vergleicht, spricht Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) von einem "schneeballartigen Vertriebssystem": "Lottelo-Freunde" werden per SMS über ihre Teilnahme an dem Spiel informiert - und aufgefordert, im Gegenzug selbst für den anderen zu spielen: "Mag er Dich, spielt er auch für Dich". Da die eigenen Gewinnchancen steigen, wenn man möglichst viele neue Mitspieler anmeldet, läge es nahe, "gleich sein ganzes Adressbuch zu beglücken", sagt Kolba. Die Klage des VKI "richtet sich gegen die Konstruktionsidee des Spiels": Besonders Jugendliche könnten einen psychologischen Zwang empfinden, ebenfalls für den Freund zu spielen - für die Konsumentenschützer ein Fall unlauteren Wettbewerbs. Auch die Zusendung von SMS an die ungefragten "Freunde" ist rechtlich problematisch. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spiels liest man unter "Datenschutz" Folgendes: "Der Spielteilnehmer und der Lottelo-Freund stimmen der Verwendung und Verarbeitung der übermittelten Daten zum Zweck der Abwicklung des Spielvertrags und der Information über neue Angebote des Spielveranstalters zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden." Allerdings unterwerfen sich mögliche Gewinner den AGB erst "mit Geltendmachung ihres Gewinnanspruchs". Die Informations-SMS von Lottelo sind also nach Ansicht der Kritiker unerwünschte SMS-Werbung und damit verboten. Schließlich werden die Daten der potenziellen Gewinner bereits bei der Anmeldung zum Spiel gespeichert. Veranstalter und Spielern könnte Gebühr drohen Ob Lottelo tatsächlich unter das Glücksspielgesetz fällt, ist indes noch ungeklärt. Die Rechtsansicht des Finanzministeriums ist nicht bindend, die eigentliche Entscheidung muss die Bundespolizeidirektion treffen. Lottelo: Geschäfte unter Freunden? Lottelo hat noch ein interessantes Steuerdetail am Rande zu bieten. Sollte einmal tatsächlich jemand zum Millionär werden, droht ein Streit unter Freunden, nämlich mit dem, der den Gewinner zur Lotterie angemeldet hat. Sollten die zuständigen Behörden die Ansicht des Ministeriums teilen, könnte Lottelo-Spielern eine Gebühr (Gewinnsteuer) in Höhe von 25 Prozent des Gewinns drohen: Wenn der Veranstalter nicht für diese Gebühr aufkommt, kann sogar der "Loskäufer" zur Verantwortung gezogen werden - und das ist in diesem Fall der Spieler selbst und nicht der von ihm beglückte "Freund". Gewinnt also der mit einem Gewinn-SMS beglückte Freund eine Million Euro, so kann es passieren, dass der Loskäufer (nicht der Gewinner) die Gebühr von 250.000 Euro zahlen muss. mehr Branchen…
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