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AWD: Schadenersatz für Fehlberatung bei Darlehen

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von Oliver Jaindl | 13.02.2012 | 08:42

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AWD: Schadenersatz für Fehlberatung bei Darlehen

Prozess. Akademiker-Ehepaar wollte aus Fremdwährungskredit heraus – Berater wählte allerdings die falsche Variante.

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Das Urteil: Der Berater verkaufte, was er für richtig hielt – Kunden wollten etwas anderes

Wien. Wieder hatte das Wiener Handelsgericht einen Fall um eine AWD-Beratung zu entscheiden - diesmal ging es um einen Fremdwährungskredit. Das Handelsgericht hat ausgesprochen, dass auch Akademikern nicht zuzumuten ist, dass sie eine fehlerhafte Beratung erkennen. Folglich wurde der AWD zu 15.762 € Schadenersatz nebst der Feststellung verurteilt, dass künftige Zinsschäden zu begleichen sind. Der Prozess lief seit August 2010. Mittlerweile sind 12.239,96 € Prozesskosten angefallen.

Bei den Klägern handelte es sich um eine Juristin und einen Bauingenieur, die sich 2006 170.000 € zum Hausbauen in Schweizer Franken aufgenommen haben. 2007 wollte das Paar aber aus dem Franken-Kredit heraus. Zwei Varianten standen zur Auswahl: Eine Konvertierung des Kredits; laut den Vorwürfen der Kläger sei das vom Berater nicht in Betracht gezogen worden, da er dann keine Provisionen erhalten hätte. Statt dessen hatte er empfohlen, den Kredit umzuschulden.

Zins, den keiner wollte

Der Berater, so der Vorwurf, habe behauptet, dass der Drei-Jahres-Swap-Zinssatz in seiner Umschuldungsvariante für das Paar günstiger sei als ihr konvertiertes Darlehen, dass den Euribor als Referenz hatte. Das ist bis 2007 aber nur selten der Fall gewesen: In Wirklichkeit war der vorgeschlagene Kredit teurer.

Einen Vorteil hatte die Variante des Beraters aber: Das Paar hatte nie mehr als sechs Prozent Zinsen zahlen müssen. Diese Deckelung hatte der Berater, der an einen steigenden Euribor glaubte, offenbar toll gefunden -dem Paar war es aber darum gar nicht gegangen. Sie vertrauten ihm und schuldeten um. Ergebnis: Umschuldungs-und höhere Zinskosten von 15.962 € statt 200 €Konvertierungsspesen.

Der Richter sprach den Klägern Schadenersatz zu: Sie wollten bloß einen Kredit in Euro, die Konvertierung sei für sie passend gewesen. Das hätte man ihnen anraten sollen. Dass sie sich eine Zinsdeckelung teuer erkaufen, davon sei nie die Rede gewesen. Der AWD hatte eingewendet, dass die Akademiker selbst nachrechnen hätten können. Das Gericht folgte dem nicht.

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