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BAWAG zitiert Elsner wieder vor Gericht

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14.02.2012 | 22:48

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BAWAG zitiert Elsner wieder vor Gericht

Vermögenswerte. Die Bank fordert vom Ex-BAWAG-Chef Schadenersatz und strebt eine Verurteilung wegen Betrugs in einem Strafprozess an.

WB/Tanzer

Im zweiten BAWAG-Strafprozess will die Bank ihren früheren Chef Helmut Elsner wieder auf der Anklagebank sehen. Die BAWAG habe heute beim Landesgericht für Strafsachen in Wien einen Antrag auf Subsidiaranklage eingebracht, weil die Staatsanwaltschaft die Verfolgung von Elsner zurückgelegt habe, erläuterte der Anwalt der Bank, Markus Fellner, Dienstagnachmittag und bestätigte damit Medienberichte.
Eine eventuelle Verurteilung könnte für Elsner aber keine strafrechtlichen, sondern nur zivilrechtliche Folgen haben, da er beim ersten BAWAG-Strafprozess bereits rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden war. Eine allfällige neue Strafe würde durch die bereits verhängte Höchststrafe konsumiert.

Die Subsidiaranklage der BAWAG richtet sich nur auf den Verdacht des Betrugs im Zusammenhang mit der Pension für den ehemaligen Bank-Chef. Das heißt, Elsner müsste auch nur dann vor Gericht, wenn dieser Punkt verhandelt wird. Bei einer Verurteilung wegen Betrugs könne die Bank auf das Stiftungsvermögen Elsners zugreifen, argumentiert der Anwalt. Elsner habe der BAWAG eine Milliarde Euro Schaden zugefügt. Mit der Subsidiaranklage könnten auch die Sicherstellungsmaßnahmen aufrechterhalten werden, der Zugriff auf Elsners Stiftung Gambit bleibe also weiter gesperrt. Elsner habe noch rund fünf Millionen Euro Vermögen, schätzt der BAWAG-Anwalt. Ein Teil davon liege in der Stiftung, auch auf das Anwesen in Südfrankreich wolle die Bank zugreifen.

Elsner ist wegen Untreue rechtskräftig verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Verurteilung wegen Betrugs in Bezug auf seine Pensionsabfindung, die von BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner verhängt worden war, aufgehoben. Die Bank könnte aber trotz ihrer Subsidiaranklage durch die Finger schauen, wenn der kranke Elsner nämlich für verhandlungsunfähig erklärt würde.

Elsner wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt und im Juli 2011 nach viereinhalb Jahren hinter Gittern aus gesundheitlichen Gründen enthaftet. Als einziger der neun Angeklagten hatte er das Haftübel verspürt. Im zweiten BAWAG-Prozess werden sieben Angeklagte, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, von der Staatsanwaltschaft wieder in erster Instanz vor Gericht gestellt. Wenn nun Elsner auch wieder vor Gericht muss, bleibt lediglich Johann Zwettler die Neuauflage des Verfahrens erspart. Zwettler ist bereits rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt, er wurde aus gesundheitlichen Gründen für haftuntauglich erklärt.

(APA)

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