Staatsanwaltschaft lässt Meinl Bank-Vorstand vom Haken
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage in der Causa von Grassers "Schwiegermutter-Geld" gegen Meinl Bank-Vorstand Günter Weiß eingestellt.
Die Ermittlungen gegen Meinl Bank-Vorstand Günter Weiß werden eingestellt
Weiß ist jener Meinl Bank-Mitarbeiter, dem Karl-Heinz Grasser nach eigenen Angaben mehrmals große Summen Bargeld übergeben hatte, die dann auf ein Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank transferiert wurden. Nach Angaben von Grasser waren die rund 500.000 Euro das Geld seiner Schwiegermutter, das er während seiner Amtszeit als Finanzminister in bar aus der Schweiz nach Österreich transferiert hatte, weil er es für sie veranlagen sollte.
"Der Nachweis mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit war nicht zu erbringen, dass die Person positive Kenntnis über den tatsächlich wirtschaftlichen Berechtigten des Kontos gehabt hat", sagte der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Martin Ulrich, Freitagnachmittag. Wer der wirtschaftliche Berechtigte sei, werde im Rahmen der laufenden Ermittlungen geprüft. Der Verdacht der Ermittler, dass das Geld nicht von der Schwiegermutter stamme, sondern in Wahrheit Grassers eigenes Geld gewesen sei, wird derzeit untersucht.
Die Meinl Bank hatte zuvor die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in einer Aussendung bekanntgegeben. "Die Einstellung des Verfahrens ist ein logischer Schritt, der berücksichtigt, dass unser Institut oder seine Organe sich selbstverständlich auch in dieser Hinsicht immer im Rahmen des Rechts bewegt haben", wird Weiß in der Aussendung zitiert. Weiß ist seit Dezember 2007 im Vorstand der Meinl Bank AG. Zuvor war er Leiter der Rechtsabteilung.
Grasser hatte das Geld nach eigenen Angaben bar in die Meinl Bank getragen und für die Bargeld-Transaktionen, die außerhalb der Öffnungszeiten stattgefunden haben, keinen Übernahmebeleg erhalten. "Wenn einer keinen Beleg braucht, kriegt er auch keinen", bestätigte am Freitag Meinl Bank-Sprecher Thomas Huemer. Für die Bankkunden gelte das Bankgeheimnis.
(APA)
1 Kommentar
Nur, weil die Indizienkette nicht geschlossen werden kann...
... bewegt sich jemand innerhalb geltenden Rechts ? Ja, wohl stimmt dies. Aber: Ist ein Rechtssystem befriedigend, welches die Initiatoren besser schützt, als die Interessen der Geschädigten ? Wohl kaum. Ist es gesellschaftlich erwünscht ? Derzeit hat man den Eindruck: Ja. Ist ein derartiges System wünschenswert ? Nein. Wird dagegen aufgestanden ? Nein. Österreichisch ? Ja.
Von Gast: Gast: mc am 03.02.2012 um 21:39
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