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Strafverfahren gegen Karl-Heinz Grasser wird fortgesetzt

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21.02.2012 | 11:37

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Strafverfahren gegen Karl-Heinz Grasser wird fortgesetzt

Das Gericht sieht hinreichend Tatverdacht, weshalb die Untersuchungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser fortgesetzt werden.

WB/Mayr

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser

Wien. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit seinem Antrag auf Einstellung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens abgeblitzt. Das Wiener Straflandesgericht hat das Vorbringen seines Anwalts Manfred Ainedter in einem 53 Seiten umfassenden Beschluss abgewiesen, gab Gerichtssprecher Christian Gneist am Dienstag bekannt. "Maßgeblich dafür waren rechtliche Überlegungen und dass aus Sicht des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist", meinte Gneist gegenüber der APA.

Grassers Rechtsvertreter Manfred Ainedter war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Er hat nun 14 Tage Zeit, gegen den Beschluss eine Beschwerde einzulegen, mit der sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinandersetzen müsste.

Mit der Entscheidung von Richterin Olivia-Nina Frigo ist klargestellt, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) ihre Untersuchungen gegen Grasser fortsetzen kann. Gegen den Ex-Finanzminister wird unter der Geschäftszahl 316 HR 50/10 p unter anderem wegen Untreue, Amtsmissbrauchs und Geschenkannahme durch Beamte ermittelt.

Unfangreiche Akteneinsicht

Auch Grassers Behauptungen, ihm sei von der Justiz keine volle Akteneinsicht gewährt worden und sein Antrag auf Verfahrenseinstellung sei von der Staatsanwaltschaft nicht zeitgerecht weitergeleitet worden, wurden vom Straflandesgericht nicht aufgegriffen. Die Richterin wies Grassers Einsprüche wegen angeblicher Rechtsverletzung zurück. "Laut Akt hat er umfassende Akteneinsicht bekommen. Der Einstellungsantrag vom August 2011 ist im Oktober bei Gericht eingelangt, damit hat sich dieser Punkt erübrigt", erläuterte Gneist.

Gegen den ehemaligen Finanzminister stehen zahlreiche strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Zentraler Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Buwog-Privatisierung 2003/04 und damit in Verbindung stehende Provisionszahlungen von 9,6 Mio. Euro, die vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an den PR-Berater Peter Hochegger und den Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauten Walter Meischberger bezahlt wurden. Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein.

Dubiose Geldflüsse

Grasser sieht sich weiters der Anschuldigung ausgesetzt, im Zusammenhang mit der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower unter Mitwirkung des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech 700.000 Euro für die Vornahme eines pflichtwidrigen Amtsgeschäfts erhalten zu haben. Um dubiose Geldflüsse geht es auch in der Novomatic-Affäre, wo der Firma Valora Solutions 465.000 Euro überwiesen wurden, an der Grasser, Hochegger und Meischberger Anteile hielten. Untersucht werden von der Anklagebehörde auch undurchsichtige Bargeldflüsse zwischen Oktober 2005 und August 2007 zu und von Grassers privatem Girokonto bei der Meinl Bank.

Grasser hat stets sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe mit Nachdruck bestritten.

(APA)

 

 

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2 Kommentare

Es wird Zeit ...

... dass sich unser BEFAZ (bester Finanzminister aller Zeiten) auf die Suche nach einem Asylland macht, welches ihn als "politisch Verfolgten" samt seinen Millionen aufnimmt und kein Auslieferungsabkommen mit Österreich hat. (Afghanistan, Niger, Somalia ?) Anderenfalls wird sich Frau Fiona bald mit dem Thema Besuchszeiten befassen müssen.

Von Gast: Gast: gründer am 21.02.2012 um 13:31

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Re: ... hat er nicht für Swasiland...

... eine Präsentation abgeliefert. Möglicherweise schon ein "Bewerbungsschreiben" verfasst ? Oder doch nur eine Off-shore Gesellschaft gegründet, die im Zweifel nicht ihm gehört, sondern der bösen, bösen Schwiegermutter ? Bleibt nur eins: "Quergestreift" zum letzten Schrei zu "hypen"... wenn's mit Swasiland vielleicht doch nicht so klappt... :-))

Von Gast: Gast: mc am 21.02.2012 um 19:48

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