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„Treuhandvertrag ohne mein Zutun und Wissen abgeschlossen"

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04.02.2012 | 12:18

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„Treuhandvertrag ohne mein Zutun und Wissen abgeschlossen"

Affäre Grasser. Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat Marina Giori-Lhota ihren Schwiegersohn Karl-Heinz Grasser in einem Schreiben an die Großbetriebsprüfung der Finanzamtes Innsbruck vom 18. November 2011 schwer belastet.

Grasser hatte sich bisher gegenüber der Justiz damit gerechtfertigt, dass er zwischen 2005 und 2006 insgesamt 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter in bar übernommen und für sie in einen Genussschein der Hypo Alpe-Adria investiert hätte. Das Geschäft lief über ein Meinl-Bank-Konto der Schweizer Treuhandgesellschaft Ferint AG und warf einen unversteuerten Gewinn von 274.588 Euro ab. Laut von Grasser vorgelegten Unterlagen soll seine Schwiegermutter Marina Giori-Lhota "wirtschaftlich Berechtigte" dieses Ferint-Kontos gewesen sein. Die Tiroler Finanz begehrte von Giori-Lhota daraufhin Auskunft, ob die ihr zugeordneten Einkünfte in der Schweiz versteuert worden seien.
In dem profil vorliegenden Schreiben Giori-Lhotas an die Finanz heißt es wörtlich: "Vorweg ist festzuhalten, dass ich zu keinem Zeitpunkt 'wirtschaftlich Berechtigte' des auf die Ferint AG lautenden Depots Nr. 49214-0 bei der Meinl Bank AG war ... Ihrem Ersuchen um Vorlage geeigneter Unterlagen, die belegen, dass die Erträge aus dem Wertpapierdepot in der Schweiz der Besteuerung unterzogen worden sind, kann ich ... leider nicht nachkommen. Da ich nicht wirtschaftliche Berechtigte des Depots bin bzw. war, waren allfällige Erträge aus diesem Wertpapierdepot nicht in meine Schweizer Steuererklärung aufzunehmen."
Zu den Hintergründen der von Grasser ebenfalls vorgelegten Treuhandvereinbarung vom 21. Oktober 2005 erklärte sie gegenüber der Finanz: "Ihre Frage ... kann ich leider nicht beantworten, weil dieser Treuhandvertrag ohne mein Zutun und ohne mein Wissen abgeschlossen wurde."

Grassers Anwaltskanzlei Ainedter & Ainedter hielt gegenüber "profil" an der Verantwortung ihres Mandanten fest: "Die Schwiegermutter hat ihm das Geld geborgt. Dieses wurde mit sämtlichen Erträgnissen an Frau Giori-Lhota zurückgeführt." Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Nicht strafrechtlich relevant

Die Anwaltskanzlei Karl-Heinz Grassers, Ainedter & Ainedter, hat am Samstag die in einem "profil"-Bericht erhobenen Vorwürfe gegen den früheren Finanzminister "entschieden zurückgewiesen". In einer Stellungnahme gegenüber der APA betonte die Anwaltskanzlei, strafrechtlich relevant sei einzig, ob die Schwiegermutter Marina Giori-Lhota Karl-Heinz Grasser die 500.000 Euro gegeben hat oder nicht. "Und sie dementiert nicht, Grasser das Geld gegeben zu haben", stellt die Anwaltskanzlei fest. Deshalb handle es sich bei den Vorwürfen um eine nahtlose Fortsetzung der "Hetzkampagne".

Nach Rücksprache mit Grasser stellt die Anwaltskanzlei auch rechtliche Schritte wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in Aussicht. Begründet wird dies damit, dass es sich um ein Schreiben Gioiri-Lhotas ausschließlich an die Finanzbehörden handle, das an die Öffentlichkeit gelangt sei.

(ekh/APA)

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