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Knalleffekt im Hypo-Prozess: Kulterer bekennt sich der Bilanzfälschung schuldig - 140.000 € Strafe

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18.11.2008 | 09:29

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Knalleffekt im Hypo-Prozess: Kulterer bekennt sich der Bilanzfälschung schuldig - 140.000 € Strafe

Riesenüberraschung im Prozess gegen die Ex-Vorstände der Hypo Group Alpe Adria: Der ehemalige CEO bekennt sich der Bilanzfälschung für schuldig.

epa

Die zwei Ex-Vorstände der Hypo Group Alpe Adria, Wolfgang Kulterer (Mi.) und Günter Striedinger, sowie Vorstand Thomas Morgl am Landesgericht Klagenfurt

Facts

325 Millionen €
Bei dem Prozess in Klagenfurt geht es um die Verbuchung der 325 Mio. Euro Verlust aus Swap-Geschäften der Hypo Alpe Adria in den Jahresabschlüssen 2004 und 2005. Staatsanwältin Carmen Riesinger wirft dem Trio Verstöße gegen den Paragraf 255 des Aktiengesetzes vor. Die Vorstände sollen gegenüber Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsrat der Bank bezüglich der Verluste aus den Swap-Geschäften vom Herbst 2004 falsche bzw. irreführende Angaben gemacht haben.
Die Höchststrafe beträgt ein Jahr Haft.

Am Klagenfurter Landesgericht ist die Überraschung groß. Am 8. Verhandlungstag im Prozess gegen die beiden ehemaligen Hypo-Alpe-Adria-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, sowie Vorstand Thomas Morgl, gab es Schuldbekenntnisse. Kulterer bekannte sich heute in allen Anklagepunkten, einschließlich der Bilanzfälschung, schuldig. Er machte nur eine Ausnahme: die nicht erfolgte Information der Landesholding.

Fast ebenso überraschend bekannte sich auch Morgl schuldig, er hätte sich auf die Expertise Kulterers verlassen, aus heutiger Sicht habe er aber zu wenig getan, zu wenig hinterfragt. Striedinger beharrte als einziger Angeklagter auf seiner Unschuld. Richter Christian Liebhauser-Karl beschloss daraufhin, das Verfahren gegen Striedinger gesondert weiterzuführen.

"Hypo war mein Kind"

Kulterer meinte in seiner Erklärung vor Richter Christian Liebhauser-Karl, die Entscheidung über die Bilanzierungsform sei "ökonomisch richtig, aber rechtlich unrichtig" gewesen. Er betonte, dass er ausschließlich im Interesse der Bank gehandelt und persönlich daraus keinerlei Vorteil gezogen habe: "Die Bank war mein Kind, und ich habe alles dafür getan, mein Kind zu schützen." Er habe die Swapverluste verschwiegen, um das Unternehmen zu schützen. Ihm sei klar gewesen, dass diese Information, wenn sie an die Öffentlichkeit gegangen wäre, "einen wesentlichen Schaden" für die Bank bedeutet hätte. Daher habe er in Kauf genommen, dass "in Ansehung der stillen Reserven und der Ertragskraft der Bank der Jahresabschluss 2004 eventuell unrichtig gewesen sein könnte".

Staatsanwältin Carmen Riesinger zeigte in ihrem Plädoyer ein gewisses Verständnis für die Vorgangsweise Kulterers, es sei aber dennoch ein schwerwiegendes Delikt. Geständnis und Unbescholtenheit wertete die Anklägerin als mildernd. Kulterer sei auf jeden Fall schuldig zu sprechen und mit einer "angemessenen Geldstrafe" zu bestrafen. Sein Verteidiger Alexander Klaus unterstrich das Fehlen jeglicher Bereicherungsabsicht. Zudem sei die Bank wirtschaftlich niemals in Gefahr gewesen.

140.000 Euro Strafe
Richter Liebhauser-Karl verhängte eine Strafe von 280 Tagessätzen zu je 500 Euro (140.000 Euro). Dazu kommt der Ersatz der Verfahrenskosten. Liebhauser würdigte in seiner Urteilsbegründung die unbestrittenen Verdienste Kulterers um die Entwicklung der Kärntner Hypo. Trotzdem sei die Bilanz für ein Unternehmen derartig wichtig, dass Bilanzfälschung mit gutem Grund strafrechtlich belangt werde. Kulterer nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Vorstand Thomas Morgl, der ebenfalls ein Geständnis abgelegt hatte, nahm die vom Richter vorgeschlagene Diversion sofort an. Er meinte in seiner Erklärung, er sei kein Bilanzierungsexperte und habe sich auf die Angaben Kulterers verlassen. Bei ihm hätte er auch nachgefragt, "ob das so in Ordnung ist". Er sei zudem damals erst elf Monate im Vorstand gewesen, es habe sich um sein erstes Vorstandsmandat gehandelt. Der Richter bot ihm eine Diversion in Form einer Geldbuße an, womit es zu keiner Verurteilung kommt. Morgl muss 114.000 Euro zahlen, darin sind 60.000 Euro anteilige Verfahrenskosten inkludiert. Der Angeklagte nahm die Diversion sofort an. Riesinger meinte, auf Grund der Tatsache, dass Morgl wirklich erst kurz im Vorstand gewesen sei, erhebe sie gegen die Diversion keinen Einspruch.

(APA)

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4 Kommentare

Geldstrafe ein schlechter Witz

Für diesen Herrn, der seine Eigentümer (Land Kärnten etc) betrogen hat, ist diese Geldstrafe ein echtes Schnäppchen, daß er natürlich anzunehmen sofort bereit war.
Die Staatsanwaltschaft sieht das natürlich genauso und wird hoffentlich gegen dieses lächerliche Urteil berufen.

Von Gast: Gast: Gast am 18.11.2008 um 11:20

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Da lachen die Hühner .....typisch österreichisch

Für dem sind 140 000,- Euro soviel wie für einen anderen 140,- Euro -
Wenn man einen Bankverantwortlichen zu einer Geldstrafe verurteilt kommt mir dass schon sehr suspekt vor !

Von Gast: Gast: gerti am 18.11.2008 um 11:07

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Unklar

Ob er wirklich schuldig ist weiß man angesichts der strafmindernden Wirkung eines Schuldeingeständisses leider nie ganz sicher.

Von Gast: Gast: Unklar am 18.11.2008 um 10:45

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Re: Wenn er seine Schuld eingesteht

braucht es wohl keiner zusätzlichen Erklärung?

Von Gast: Gast: tom am 18.11.2008 um 10:58

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