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Salzburger Snow- und Surfboardshersteller F 2 International ist insolvent

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von Kid Möchel | 24.04.2008 | 17:29

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Salzburger Snow- und Surfboardshersteller F 2 International ist insolvent

Die F2 International GmbH, Erzeuger und Vertrieb von Windsurfboards, Snowboards und Softbindungen, hat 5,81 Millionen € Schulden angehäuft. Über das Unternehmen wurde laut AKV der Konkurs eröffnet.

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Der Salzburger Sportartikel-Hersteller F 2 International GmbH um Gerald Pascher ist finanziell aus dem Rennen. Laut Klaus Zuckerstätter vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) hat der Betrieb rund 5,81 Millionen Euro Passiva angehäuft, aber nur 791.000 Euro Aktiva vorzuweisen.

Laut Konkursantrag kaufte der Alleingesellschafter, die Sir Francis Heath Privatstiftung, im Jahre 2007 den Teilbetrieb einschließlich der Marke „F2" von einer Firma Boards & More GmbH mit Sitz in Molln.

"Um die Finanzierung zu sichern, sei ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen von 1.92 Millionen Euro der F2 International zur Verfügung gestellt worden", zitiert Zuckerstätter aus dem Konkursantrag. Doch das investierte Kapital sei in nur neun Monaten verbraucht worden, bei Umsatzerlösen von rund 5,2 Millionen Euro wurde ein negatives Ergebnis von rund 2,2 Millionen Euro erwirtschaftet.

Teure Werbung, teures Image

Insolvenz-Ursache: hohe Kostenbelastung durch die Pflege der Marke und Images (Rennläuferstäbe, weltweite Marketingveranstaltungen).

"Die erheblichen Werbeaufwendungen seien "in keiner Relation zu geplanten bzw. in absehbarer Zeit erzielbaren Umsatzerlösen gestanden". Dazu sollen "enorme Entwicklungskosten für die Produktpalette" gekommen sein. Auch in der Saison 2008/09 drohte ein Verlust von zumindest einer weiteren Millionen, weiß Zuckerstätter.

Zwangsausgleich angedacht

"Positiv für die Gläubigerschaft ist jedenfalls, daß bereits im Konkursantrag angeführt wird, daß die F2 International GmbH einen Antrag auf Abschluß eines Zwangsausgleiches zu stellen beabsichtigt", beruhigt Zuckerstätter die 125 Gläubiger. "Dabei soll den Gläubigern eine 20-prozentige Barquote, zahlbar kurzfristig nach Annahme und Bestätigung eines Zwangsausgleiches offeriert werden."

Erfüllt werden soll der Zwangsausgleich laut AKV durch die Fortführung des Betriebes. "Der Fortbetrieb soll durch Kreditfinanzierung eines Dritten gesichert werden, indem dieser Kredit die Liquiditätslücke aus dem Fortbetrieb für geplante drei Monate abdecken soll", erklärt AKV-Insolvenzexperte Zuckerstätter. Nach Abschluss des Zwangsausgleiches soll das Unternehmen "allerdings in einem wesentlich redimensionierten Ausmaß betrieben werden".

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