Auch wenn es Bwin bislang nicht geglückt ist, das österreichische Glücksspiel-Monopol mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs zu kippen, kann der Online-Anbieter auf weitere Teilerfolge im europäischen Ausland verweisen.
Bayern und Italien
Die bayerischen Behörden etwa sind in der Sache flotter: Bwin hat in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen. Als Inhaber einer Gewerbegenehmigung sei es für den Glückspielanbieter „unzumutbar", bis zur letztinstanzlichen Entscheidung keine Internet-Wetten anbieten zu dürfen.
In Italien geht Bwin im europaweiten Streit um Glücksspiel-Konzessionen weiter auf Konfrontation. Dort hat Bwin erstmals Online-Poker ins Angebot aufgenommen. Eine neue Software ermöglicht zudem, dass künftig bis zu 200.000 Spieler gleichzeitig an den virtuellen Tischen Platz nehmen können. Das ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker, die dadurch den Spielerschutz unterminiert sehen. Der Vorwurf: Keiner habe den Überblick, wer am Tisch sitze. So könnten vom Betreiber Spieler eingeschleust werden, die nicht um „echtes" Geld spielen und durch die höhere Risikobereitschaft andere Spieler über den Tisch ziehen.
Scheinheiligkeit
Indes erhält Bwin Rückendeckung vom ehemaligen Generalanwalt des EuGH, Siegfried Alber, der eine gewisse Scheinheiligkeit ortet: „Die meisten EU-Länder argumentieren ihre Monopole mit dem Schutz vor Spielsucht." Es würden aber viele staatliche Anbieter durch „Aufklärungsarbeit" indirekt für Glückspiele werben und damit sehr wohl auch Geld verdienen. Dass die Bewerbung von Glücksspiel ein einträgliches Geschäft ist, glaubt auch Google: Nach vier Jahren des hausinternen Verbots führt der Suchmaschinenanbieter erstmals wieder Glücksspielwerbung auf seinen Internetseiten ein.