Strafverfahren. Taxi "40100" muss sich vor dem Kartellgericht verantworten. Grund sind Eklusivklauseln in Funkverträgen.
Der Wiener Taximarkt ist ein heiß umkämpftes Pflaster. Zwei große Funkanbieter dominieren hier das Geschäft.
Wien. Vor Monaten machte es als "Wiener Taxikartell" Schlagzeilen, doch es dürfte sich - so der Verdacht - nicht um ein "klassisches" Kartell, sondern um Marktmissbrauch handeln. Wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bestätigt, sind die Ermittlungen rund um "Exklusivklauseln" des Wiener Taxifunkanbieters "40100" abgeschlossen. Die Wettbewerbsbehörde wird in dieser Woche einen Antrag beim Kartellgericht einbringen.
Knebelnde Exklusivität
Die von der BWB ins Fadenkreuz g...
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