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Wien erhöht U-Bahn-Steuer, Ortstaxe und ORF-Landesabgabe

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14.12.2011 | 11:14

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Wien erhöht U-Bahn-Steuer, Ortstaxe und ORF-Landesabgabe

Der Reigen der Tarif- bzw. Gebührenerhöhungen ist in Wien noch keineswegs abgeschlossen: Die U-Bahn-Steuer, die Ortstaxe und die mit den ORF-Gebühren eingehobene Landesabgabe werden ebenfalls angehoben, wie die APA aus den jeweils zuständigen Ressorts erfuhr. Teurer wird - jedenfalls in gute Lagen - auch der Betrieb eines Schanigartens, da eine Reform der Gebrauchsabgaben-Regelung ansteht.

Seit 1970, so versicherte Finanzstadträtin Renate Brauner (S) im Gespräch mit der APA, ist die U-Bahn-Steuer, die sich offiziell "Dienstgeberabgabe" nennt, schon nicht mehr angehoben worden. Und darum falle der Anstieg verhältnismäßig hoch aus, warb Brauner für Verständnis. Tatsächlich wird der Betrag in etwa verdreifacht, er steigt von 72 Cent auf 2 Euro.

Zu zahlen ist er von den Wiener Unternehmen, und zwar wöchentlich für jeden Mitarbeiter. Pro Jahr werden somit pro Arbeitnehmer künftig 104 Euro fällig. Ein-Personen-Firmen ohne Mitarbeiter sind ausgenommen. Brauner schätzt, dass die Maßnahme jährlich 38 Mio. Euro mehr in die Kassen spülen wird. "Das Geld ist zweckgewidmet", betonte sie. Die Mittel aus der Abgabe müssen für den Bau der U-Bahn verwendet werden. Die Erhöhung solle den Ausbau der Infrastruktur gewährleisten. Angesichts der "volatilen" wirtschaftlichen Entwicklung sei es nötig, die geplanten Ausgaben entsprechend abzusichern.

Als "Konjunkturreserve" sollen auch die Mehreinnahmen aus der Anhebung der Ortstaxe dienen. Sie soll auch den Anteil der Eigenfinanzierung des Tourismusverbandes erhöhen, wurde betont. Die Taxe ist von Hotels bzw. Pensionen zu entrichten und beträgt künftig 3 Prozent des Beherbergungsentgeltes - statt bisher 2,8 Prozent.

Neu geregelt wird auch das weite Feld der Gebrauchsabgabe, die nun gerechter werden soll, wie versprochen wurde. Die Abgabe wird fällig, wenn öffentlicher Raum benutzt wird, also etwa bei der Einrichtung eines Schanigartens am Gehsteig oder wenn auf einem Parkplatz ein Baucontainer für eine Hausrenovierung aufgestellt wird. In Sachen Open-Air-Gastronomie war bisher in allen Bezirken gleich viel zu bezahlen. Das soll sich nun ändern, wie Brauner berichtete.

Der erste Bezirk wird - jedenfalls für die betreffenden Wirte - definitiv teurer. In den anderen Bezirken wird die Höhe künftig etwa davon abhängen, ob sich der Schanigarten in einer Fußgängerzone befindet. Das System, so wurde betont, wird jedenfalls flexibler: Wurden bisher Genehmigungen nur für die gesamte Saison erteilt, muss künftig monatlich gezahlt werden, was den Gastronomen gleichzeitig erlaubt, einen Schanigarten nur beschränkt einzurichten.

Wirte, die zum Beispiel nur mehr im Sommer einen Frischluft-Platz anbieten, könnten sich somit sogar Geld sparen, wie betont wurde. Dazu kommt: Auch der bisher fällige Mindesttarif fällt künftig weg.

Die Monatsregelung gilt auch für Baustellen - was laut Rathaus zur Folge haben könnte, dass Gehsteige oder Parkspuren weniger oft als Bau-Lagerplätze herangezogen werden. Werde an einem Haus nämlich besonders lange gearbeitet, sei aufgrund der monatlichen Vorschreibung künftig deutlich mehr für die Benutzung öffentlicher Flächen zu bezahlen. Die Fälle, bei denen eine Baustelle zwar eingerichtet, aber wo nicht wirklich gebaut, jedoch die Parkplätze blockiert werden, sollen darum künftig weniger werden, hieß es.

Im Rahmen der Reform gibt es allerdings auch ersatzlose Streichungen: Für Fahrradabstellplätze muss etwa künftig keine Gebrauchsabgabe mehr überwiesen werden.

(APA)

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