von Anna Offner | 30.04.2008 | 14:43
Österreichische Lösung: Rauchverbot mit Wahl
Grundsätzlich gilt ab 2009 in der Gastronomie ein Rauchverbot. Darauf haben sich die Koalitionspartner zum Schutz der Nichtraucher geeinigt. Es wäre allerdings keine „Österreichische Lösung“, gäbe es nicht weitreichende Ausnahmen.
Wer rauchen will, hat künftig die Wahl, wo
Besteht ein Lokal aus mehreren Räumen, so muss der Hauptraum jedenfalls rauchfrei sein. Für Lokale unter 50 Quadratmetern gilt die Wahlfreiheit:
Raucher- oder Nichtraucherlokal. Bei Einraumlokalen unter 80 Quadratmetern darf dann geraucht werden, wenn der Lokalbesitzer nachweisen kann, dass eine Abtrennung nicht möglich ist. Bei Gaststätten zwischen 50 und 80 Quadratmetern, die eine räumliche Trennung ermöglichen, ist diese verbindlich durchzuführen. Alle Lokale über 80 Quadratmeter müssen verbindlich eine Raucher- und Nichtraucherzone haben.
Bei Verstoß gegen die Bestimmungen müssen Gastronome zwischen 2000 und 10.000 € berappen, Gäste zwischen 100 und 1000 €.
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