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Regierung schließt Umsatzsteuer-Schlupfloch

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von APA/semp | 18.02.2012 | 17:50

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Regierung schließt Umsatzsteuer-Schlupfloch

Sparpaket. Ausländische Verluste dürfen in der Gruppenbesteuerung dürfen nicht mehr hochgerechnet werden.

APA

Wien. Mit dem Sparpaket will die Regierung ein Schlupfloch bei der Umsatzsteuerverrechnung im Rahmen des Baus von Betriebsgebäuden und Wohnungen schließen. Die Anpassung soll bis 2016 1,33 Mrd. Euro bringen und bereits heuer Geld - 130 Mio. Euro - in die Staatskasse spülen.

Bisher konnte ein Unternehmer beim Bau eines Betriebsgebäudes oder von Wohnungen über eine Miet-Konstruktion einen Teil der Umsatzsteuer (USt.) einsparen. Diese Möglichkeit soll fallen oder zumindest eingeschränkt werden.

Konkret konnte der Unternehmer bisher beim Bau eines Betriebsgebäudes eine eigene Errichtungsgesellschaft vorschalten, die ihm das Gebäude dann zehn Jahre lang vermietet hat. Die Errichtungsgesellschaft konnte die Vorsteuer abziehen, das Gebäude aber nach zehn Jahren steuerfrei ("unecht steuerbefreit") vermieten oder verkaufen, ohne die Vorsteuer nachzuzahlen. Die Vermietung in den ersten zehn Jahren unterlag zwar der Steuer, diese war aber niedriger als die abgezogene Vorsteuer, sodass sich der Unternehmer letztlich Steuern gespart hat.

Steuerfreie Geschäfte

Besonders stark spürbar war diese Konstruktion bei Wohnungen: Statt beim Bau 20 Prozent Steuer auf das ganze Gebäude zu entrichten, mussten nur zehn Jahre lang auf die Mieteinnahmen zehn Prozent Steuer bezahlt werden. Danach konnte das Gebäude steuerfrei verkauft werden. Im Vergleich dazu war der Errichter eines Einfamilienhauses oder Käufer einer vorher nicht vermieteten Eigentumswohnung steuerlich deutlich schlechter gestellt.

Um dieses Schlupfloch enger zu machen, muss künftig 20 statt 10 Jahre lang die Vorsteuer nachgezahlt werden. Dadurch "soll diese Systemwidrigkeit zumindest teilweise beseitigt werden", heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag. Das EU-Recht erlaube die Verlängerung.

Als Übergangsfrist sollen bereits begonnene Miet- und Pachtverhältnisse nicht unter die Neuregelung fallen. Ausgenommen sind auch jene Fälle, in denen der Vermieter (Verpächter) das Gebäude selbst errichtet und mit der Errichtung vor dem 1. April 2012 begonnen hat.

Höhere Wohnungskosten befürchtet

Die Maßnahme werde teilweise zu höheren Wohnungskosten führen, hat Karl Wurm, Obmann des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), bereits Anfang der Woche gewarnt. Bei den Gemeinnützigen wären ohne Übergangsfristen davon jährlich rund 2.300 Wohnungen mit Kaufoption betroffen. Wird die Verrechnung der Umsatzsteuer künftig auf 20 Jahre verlängert, würde eine durchschnittlich große Wohnung um 10.000 bis 15.000 Euro teurer.

Wie schon im Laufe der Woche von der Politik angekündigt, wird auch die Gruppenbesteuerung angepasst. Diese erlaubt es heimischen Firmen, Verluste von Auslandstöchtern steuermindernd vom Gewinn in Österreich abzuziehen. Allerdings darf künftig der in Österreich nach österreichischen Vorschriften berechnete Verlust nicht höher sein als der im Ausland nach dortigem Recht errechnete Abgang. Die Maßnahme soll 2013 50 Mio. Euro einbringen und danach jährlich 75 Mio. Euro, also bis 2016 in Summe 275 Mio. Euro. Mehrere Experten haben im Laufe der Woche Zweifel geäußert, dass die Maßnahme die erwünschten Geldströme bringen wird.

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1 Kommentar

Immer neue...

...Konstruktionen, rückwirkende Gesetze usw.
Vom Sparen bei den 18 Mrd. Subventionen, bei der Verkleinerung des Staates usw. keine Rede! Wenigstens scheinen sich ein paar Leute Gedanken zu machen, wie man diesen Staatsmoloch einschränken kann. http://www.parteiderfreiheit.at/
Ganz was Neues!

Von Gast: Gast: schwarzepest am 19.02.2012 um 12:33

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