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Online-Verkaufsverbot für Apple-Produkte in Deutschland

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von dpa | 03.02.2012 | 10:24

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Online-Verkaufsverbot für Apple-Produkte in Deutschland

Gerichtsurteil. Mannheimer Landgericht verbannte ältere iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPads aus dem Online-Store.

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Offline: Apple verliert gegen Motorola vor einem deutschen Gericht - Patentrechte soll Apple verletzt haben

Mannheim/Berlin. Im Patentstreit mit Motorola hat Apple eine empfindliche Niederlage erlitten. Nach einer Verfügung des Landgerichts Mannheim nahm der US-Konzern am Freitag seine älteren iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPads aus seinem deutschen Online-Store. Das aktuelle iPhone-Modell 4S ist von der Verfügung nicht betroffen.

Patentrecht verletzt

Motorola hatte Apple die Verletzung eines älteren Mobilfunkpatents vorgeworfen. Apple kündigte an, gegen das Urteil des Landgerichts vorzugehen. Die Verfügung des Gerichtes richtet sich gegen die Gesellschaft Apple Sales International in Irland, die den Online-Store von Apple in Europa betreibt.

Es ist schon der zweite Erfolg für Motorola in Mannheim. Im Dezember erwirkte der US-Mobilfunkpionier vor dem Landgericht ein Urteil, mit dem er den Verkauf von iPhones und iPads in Deutschland stoppen könnte. Motorola hatte dabei ein Technik-Patent ins Feld geführt (Europäische Patentnummer 1010336 B1), das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört.

Verkauf über Händler

"Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden", sagte ein Apple-Sprecher. Apple gehe gegen die Verfügung vor, weil es Motorola mehrfach abgelehnt habe, das in Frage stehende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem sogenannten Industrie-Patent erklärt worden sei.

Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Patents auch Konkurrenten zu fairen Konditionen zugänglich zu machen.

 

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