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Aufsichtsräte: Zu wenig Frauen an Bord?

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von Heimo Kos | 19.06.2008 | 21:31

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Aufsichtsräte: Zu wenig Frauen an Bord?

In den Aufsichtsräten börsenotierter norwegischer Unternehmen ist eine 40-prozentige Frauenquote gesetzlich vorgeschrieben. Hierzulande ist man über eine solche Quote nicht begeistert.

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Wo bleiben die Frauen in den Aufsichtsräten österreichischer Großunternehmen? Die Zeichen der Zeit deuten auf Quoten

Eine Geldstrafe droht den 462 "großen" Aktiengesellschaften, den sogenannten ASA-Unternehmen, in Norwegen, wenn sie eine 40-prozentige Frauenquote im Aufsichtsrat nicht erfüllen. Bei weiterem Verstoß gegen die Quotenregelung droht gar die Zwangsauflösung.

Finn Langeland, Sprecher der norwegischen Industriellenvereinigung, die 25 Prozent der Beschäftigten der in der norwegischen Wirtschaftskammer (NHO) vertretenen Betriebe stellt, sieht sein Land als Vorbild, wenn es um weibliche Karriereplanung geht. Langeland: "Die Mehrheit der Norweger sind glühende Verfechter von Chancengleichheit."

In Österreich hingegen ist das Zukunftsmusik. Auf die Frage, ob sie sich eine solche gesetzlich geregelte Quote in Österreich vorstellen können, tönt es aus den Zentralen der Global Player Siemens, OMV und Rosenbauer unisono: "Kein Kommentar."

Lediglich SPÖ-Frauenchefin Barbara Prammer will nach einer Studienreise in den Hohen Norden rasch prüfen, "ob eine 40-prozentige Quote auch in Österreich zu implementieren ist". Beim Brauereiriesen Ottakringer AG hingegen ist man überzeugt, dass Frauen keine Quoten nötig haben. Neben Ottakringer-Chef Sigi Menz sitzt Christiane Wenckheim im Vorstand. Menz: "Menschen sollen Führungspositionen unabhängig von Geschlecht, Religion oder Hautfarbe einnehmen, die dafür am besten geeignet sind. Es ist ja durchaus möglich, dass das in dem einen oder anderen Fall 100 Prozent und nicht nur 40 Prozent Frauen sind."

Rendite.

Die Berater von McKinsey untersuchten in einer Studie 89 multinationale Konzerne mit einem überdurchschnittlich hohen Frauenanteil im Top-Management. Sie kamen zum Ergebnis, dass diese Unternehmen eine um zehn Prozent höhere Rendite erzielen als der Branchendurchschnitt.

Rebekka Glasser Herlofson, Business Development Director bei der Reederei BW Gas ASA in der Konzernzentrale in Oslo, kennt solche Studien und ist dennoch skeptisch: "Ich glaube nicht, dass Frauen generell bessere Führungskräfte sind als Männer - nur dass man auf diese Weise in Norwegen die Talente aus einem größeren Pool schöpfen kann." BW Gas beschäftigt weltweit rund 1900 Arbeitnehmer und erzielte im ersten Quartal 2008 einen operativen Gewinn von 31 Millionen US-Dollar; das Unternehmen ist seit 2005 an der Börse gelistet.

Herbert Stepic, CEO der Raiffeisen International Bank-Holding, hält grundsätzlich nicht viel von starr festgelegten Quoten, wenn es um die Entscheidung geht, wer am besten für eine Aufgabe geeignet ist. Stepic: "Meines Erachtens muss es in erster Linie um die notwendigen Qualitäten und Fähigkeiten gehen. Es ist keine zielführende Idee, einem Unternehmen vorzuschreiben, wie es seinen Aufsichtsrat zu besetzen hat." Das obliege einzig und allein den Eigentümern. Stepic: "Letztlich sind unsere Damen so gut, dass sie keine Unterstützung dieser Art benötigen."

Eva Marchart, Vorstandsvorsitzende der Raiffeisen Centrobank AG, hält es für sinnvoll, eine Quote als sogenannte "Comply or Explain"-Regel in den Corporate Governance Code aufzunehmen. Börsenotierte Unternehmen und solche, die freiwillig eine Verpflichtungserklärung zum Corporate Governance Code abgegeben haben, müssten dann diese Regel entweder einhalten oder in ihrem Geschäftsbericht erklären, weshalb sie diese Regel aus gutem Grund nicht befolgen.

Verpflichtung.

Katharina Zechner, Rechtsanwaltsanwärterin bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, untersuchte als Forschungsassistentin an der WU wissenschaftlich, wie einzelne europäische Regierungen dieses Thema handhaben (siehe Kasten rechts). Sie verweist wie Eva Marchart auf die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung im Rahmen einer entsprechenden Corporate Governance Code-Bestimmung, um die Präsenz von Frauen in der oberen Führungsetage zu stärken. Corporate Governance umfasst Verhaltensregeln, die für Mitarbeiter von Unternehmen oder das Unternehmen selbst gelten.

Katharina Zechner sagt: "Eine solche Bestimmung könne entweder Diversität ganz allgemein oder aber eine ausgewogene Verteilung der Aufsichtsratsmandate auf Männer oder Frauen im Speziellen behandeln, und zwar entweder als freiwillige Empfehlung oder als Comply-or-Explain-Regelung."

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