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Der graue Bereich ist ein gefährlicher Aufenthaltsort

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von Melanie Manner | 15.01.2010 | 12:29

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Der graue Bereich ist ein gefährlicher Aufenthaltsort

Ein Seminar will zeigen, wie sich Unternehmen zwischen Provision und Schmiergeld nicht in die Nesseln setzen.

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Dunkle Geschäfte: richtig schmieren will gelernt sein.

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Zitiert

Georg Jünger, Rechtsanwalt

Ich rate vom Graubereich ab. 'Nimm nichts, gib nichts' ist die einzige allgemeingültige Regel.

Facts

Termin
22.02. 2010, Wien, 9-17 Uhr

"Schmieren & Bestechen": Steuerliche Rahmenbedingungen und das Korruptsstrafrecht Neu sind das Thema des ARS-Seminars.

Korruption. Es gibt Berater", erklärt Kurt S., der für ein Immobilienunternehmen Projekte in den GUS-Staaten gemanagt hat, "du zahlst ihnen ein hohes Honorar. Dafür garantieren sie dir, dass dein Ansuchen vom Stadtrat unterstützt wird. Du musst aber natürlich wissen, welche Berater du engagierst, es gibt darunter auch viele Abzocker."

Das Thema Schmiergeld ist für Unternehmen ein offenes Geheimnis, das freilich nicht breitgetreten wird. "Das läuft dort so", sind sich alle einig. Die Schmiergelder fließen über Vermittler, die für die österreichischen Unternehmen Marktchancen ausloten, Kontakte zu möglichen Kunden oder Politikern herstellen und Geschäfte vermitteln sollen. Aber erstens sind auch Länder wie Rumänien dazu übergegangen, im Bereich Korruption aufzuräumen, und zweitens kann man sich mit einem Missgriff im Ausland auch in Österreich ordentlich in die Nesseln setzen. Denn Wirtschaftsskandale haben dazu beigetragen, dass die Bekämpfung von Korruption für internationale Organisationen Priotität hat und die Staaten zu mehr Tansparenz und internationaleer Zusammenarbeit aufgefordert werden.

Grenzen zeigen. Im Seminar "Schmieren und Bestechen" der Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft wollen die Experten Stefan Bendlinger, Partner der Icon Wirtschaftstreuhand, und Rechtsanwalt Georg Jünger von Dorda Brugger Jordis aufklären, wo denn die gesetzlichen und steuerlichen Graubereiche liegen und wie man Probleme vermeidet.

"Wenn ich einen Berater engagiere, dann ist klar, dass er mich beraten muss. Wenn ich ihm Geld gebe, und er, berät' den Auftraggeber, mit, Spesen', begebe ich mich je nach Beweisbarkeit in Korruptionsverdacht", sagt etwa Jünger. Speziell die internationale Geschäftstätigkeit sei bei Seminaren rund um das Korruptionsstrafrecht noch wenig vorgekommen. Prinzipiell sind die Probleme rund um Schmiergeld und Bestechung bekannt. "Oft wird das alles aber mit Augenzwinkern abgetan. Die Kluft zwischen theoretischen Ansprüchen und der Praxis ist hoch." Aber das Korruptionsstrafrecht sei noch relativ neu und die Staatsanwälte seien sehr an Fällen interessiert, um die Materie auszuloten. "Ich rate daher Mandanten davon ab, sich im Graubereich zu bewegen", sagt Jünger. ",Nimm nichts, gib nichts' ist die einzige allgemeingültige Regel, alles andere hängt von individuellen Faktoren ab."

Richtlinien. Wer dennoch gezwungen ist, ein Geschenk anzunehmen, da er sonst einen Kunden aus dem Ausland verärgert, spendet sie lieber der alljährlichen Weihnachtstombola - haarig wird es erst, wenn das Geschenk in der eigenen Tasche landet. Jünger rät dazu, möglichst transparente und praxisrelevante Richtlinien zu entwerfen und dafür zu sorgen, dass diese auch allerorts angewendet werden. "Kein 57-seitiges Handbuch."

Verantwortlich für den steuerlichen Teil ist Stefan Bendlinger, der über Vorteilszuwendungen und Provisionen berichten wird und aus der Betriebsprüfungspraxis Beispiele anführen wird.

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