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Gehalt in Stelleninseraten: Mehrheit hält sich ans Gesetz

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11.01.2012 | 10:42

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Gehalt in Stelleninseraten: Mehrheit hält sich ans Gesetz

Die Pflicht zur Angabe des Mindestgehalts in Jobanzeigen wird von den Unternehmen ernst genommen. Aber erst seit Strafen von 360 Euro drohen.

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Ein Segen für Jobsuchende: Die verpflichtende Gehaltsangabe in Stellenanzeigen macht vieles transparenter.

Sanktionen wirken - davon zeigt sich ÖGB-Frauenchefin Brigitte Ruprecht überzeugt, wenn sie durch die Stellenausschreibungen vom jüngsten Wochenende blättert. Die ÖGB-Frauen haben die Inserate unter die Lupe genommen und festgestellt: In 82,7 Prozent davon wird nun die Pflicht erfüllt und das zu erwartende Mindestgehalt angegeben. Im Vorjahr, als das Gesetz zwar bereits in Kraft war, bei Nichteinhaltung aber noch nicht gestraft wurde, waren es lediglich fünf Prozent.

"Das ist der totale Umkehrschwung", zeigte sich Ruprecht im Gespräch mit der APA erfreut. Die Pflicht zur Angabe des Mindestgehalts in Ausschreibungen wurde mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes im März des Vorjahres eingeführt. Ernst genommen wurde die Verpflichtung damals allerdings noch nicht. Laut einer Überprüfung durch die ÖGB-Frauen im vergangenen Herbst hielten sich nur rund fünf Prozent an das Gesetz. Seit dem neuen Jahr drohen jedoch Sanktionen, die Folge: Nun finden sich in über 80 Prozent der untersuchten Inserate korrekte Angaben.

Ohne Sanktionen kein Weiterkommen

Die wichtigste Botschaft für Ruprecht ist dabei: "Mit Freiwilligkeit und Sanktionslosigkeit kommt man nicht weiter." Sie bedauert allerdings, dass man durch die bisherige Straffreiheit fast ein ganzes Jahr verloren habe: "Wenn es gleich Sanktionen gegeben hätte, wären die Angaben jetzt schon flächendeckend drin. Mit Freiwilligkeit kommt man offenbar keinen Schritt weiter", verweist sie etwa auch auf die Forderung nach Frauenquoten in Aufsichtsräten.

Die ÖGB-Frauen haben am ersten Jännerwochenende (7./8. Jänner) Inserate in den vier Tageszeitungen "Der Standard", "Die Presse", "Kurier" und "Kronen Zeitung" untersucht. Die mangelhaften Ausschreibungen werden nun an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weitergeleitet, so Ruprecht.

Zwar könne sie als Gewerkschafterin nie zufrieden sein, über den "kleinen Erfolg", nämlich die Thematik ins Bewusstsein der Unternehmer gerufen zu haben, zeigte sie sich aber dennoch erfreut. Nicht glücklich ist Ruprecht darüber, dass es offenbar Strafen brauche. Im Fall der Stellenanzeigen beläuft sich diese auf bis zu 360 Euro.

(APA)

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