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Dialog-backdrop Unternehmen drohen ab 2012 Strafen bei Stellen-InseratenSeit März gibt es ein Gesetz, dass Unternehmen vorschreibt Mindesteinkommen in Job-Inseraten offen zu nennen. Ab Jänner gibt es nun Geldstrafen für Säumige. Auf einen Blick in einer Stellenanzeige sehen, was für welche Stelle bezahlt wird: Das sollte eigentlich längst selbstverständlich sein. Seit 1. März schreibt ein Gesetz - auf Bestreben der Arbeiterkammer (AK) und der Gewerkschaften - vor, dass in jedem Stellenangebot stehen muss, wie viel man mindestens verdienen kann. Die AK fordert die Unternehmen dazu auf, das Gesetz einzuhalten. „Es geht ganz einfach", sagt AK-Präsident Herbert Tumpel: „In jedem Stelleninserat muss das Mindesteinkommen genannt werden, und zwar in Euro. Ein Verweis auf Kollektivverträge, wie das im Moment viele Unternehmen machen, reicht nicht aus." Besteht die Bereitschaft zur Überzahlung, zum Beispiel bei mehr Berufserfahrung, muss auch das im Inserat stehen. Darüber hinaus muss das Unternehmen erwähnen, ob es Zulagen bezahlt. Mehrfacher Nutzen Die Offenheit in Sachen Bezahlung in Inseraten bringt laut Arbeiterkammer gleich einen mehrfachen Nutzen. Menschen auf Jobsuche können verschiedene Stellen-Angebote auch in puncto Bezahlung miteinander vergleichen. Wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, hat eine erste Orientierung, was das Unternehmen für die angebotene Stelle zumindest bezahlen möchte. Für jene, die schon einen Job haben, bieten die Inserate zusätzliche Argumente für Verhandlungen über Gehaltserhöhungen. Junge Mädchen und Burschen erhalten einen Überblick, was man in welchen Berufen verdienen kann und das deshalb bei der Berufswahl berücksichtigen können. „Das Gesetz hilft allen Beschäftigten, insbesondere aber Frauen. Mit der Information über das Mindesteinkommen haben sie ein Argument mehr bei Gehaltsverhandlungen. Das unterstützt jede einzelne und hilft insgesamt dabei die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern zu schließen", so Tumpel. Einkommensunterschied hält sich hartnäckig Denn der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern hält sich hartnäckig: Laut Einkommensbericht der Statistik Austria liegt der Stundenlohn von Frauen immer noch 18 Prozent unter jenem von Männern - selbst wenn Frauen und Männer genau die gleiche Arbeit erledigen, also wenn alle erklärbaren Unterschiede wie Alter, Ausbildung, Berufswahl oder die Beschäftigungsdauer herausgerechnet sind. Spätestens ab Jänner 2012 sollte sich das nun ändern. Dann drohen den Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz über die Angabe von Mindestgehältern in Jobinseraten halten, erst eine Mahnung - und beim zweiten Versäumnis auch eine Geldstrafe von bis zu 360 €. „Dann gibt es endlich die von uns gewünschte Orientierung, was in Unternehmen für welchen Job zumindest bezahlt wird", sagt Tumpel.
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1 Kommentar
Tarif-dschungel
Nach 60 Jahren sozialpartnerschaftlichem Herumwurschteln ( es muss ja jedes Jahr ein Verhandlungserfolg her, der sich in Form einer zusätzlichen Klausel manifestiert: Letztes Beispiel die Anrechung der Karenzzeiten als Berufserfahrungsjahre ) an den Kollektivverträgen ist ein Moloch an Vertragstext entstanden, der o.a. Absicht das Gehalt im Inserat klar auszudrücken im Wege steht.
So besteht der Kollektivvertrag der Handelsangestellten aus den Gehaltstafeln A,B,C,D,E und G, für die Gehaltsgebiete A und B . Jede Tafel ist wiederum unterteilt in Berufsjahre 1, 3, 5, 7, 9, 10, 12, 15 und 18 sowie in die Verwendungsgruppen 1 bis 5 : In Summe ergibt das also ganze 480 Möglichkeiten in welche Gruppe der Bewerber passen könnte.
So ist ja z.B. nicht vorherzusehen, ob der Bewerber 1 Jahr oder 30 Jahre Berufserfahrung hat. Also wird in den Inseraten wohl der niedrigste Satz ( 1 Bj ) angegeben werden, mit der Konsequenz, dass das Gehalt nieder aussieht.
Von Gast: Gast: Ulrich_l am 30.12.2011 um 15:09
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