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Mediation: EU bringt Änderung

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20.01.2007 | 19:13

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Mediation: EU bringt Änderung

Grossprojekte lösen häufig Kontroversen aus. Im Rahmen einer Mediation können diese Konflikte oft gelöst werden. Eine neue EU-Richtlinie zur Mediation soll bis 1.9.2007 umgesetzt werden.

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Anita Hügel

Anita Hügel

Anita Hügel ist eingetragene Mediatorin und Anwältin in der Mödlinger Kanzlei Hügel Schrittesser.

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Was haben die Projekte „Koralmbahn", „U1-Verlängerung Wien", „Ausbau des Flughafens Wien", und „Eisenbahn-Hochleistungsstrecke Gasteinertal" gemeinsam?

Diese Projekte bedeuten durchwegs für eine Vielzahl von Menschen eine Änderung oder sogar eine Verschlechterung ihres unmittelbaren Lebensraumes. Derartige Grossprojekte lösen meist zahllose Bürgerinitiativen, politische Kontroversen und schliesslich Rechtsstreitigkeiten aus. Alle Projekte wurden mithilfe einer in Österreich noch relativ neuen Konfliktlösungsmethode, der Mediation, umgesetzt.

Mediation in Österreich seit 2004

Mit dem am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen Zivilrechtsmediationsgesetz (ZivMediatG) hat auch in Österreich die Mediation als aussergerichtliche Methode zur Lösung von Konflikten ihren Siegeszug angetreten. Der Vorteil einer gelungenen Mediation ist das Gefühl beider Konfliktparteien, am Ende nicht als Verlierer dazustehen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei Konflikten zwischen Mitarbeitern eines Unternehmens die Einschaltung eines Mediators zielführender, rascher und kostengünstiger ist als Versöhnungs- oder Lösungsversuche durch das Management. Amerikanische Studien zeigen, dass Firmenmitarbeiter durchschnittlich zwölf Prozent ihrer Arbeitszeit damit verbringen, Konflikte auszutragen, und Manager 15 bis 20 Prozent ihrer Arbeitszeit, um diese Konflikte zu lösen. Doch noch immer wird die Möglichkeit der Wirtschaftsmediation von heimischen Unternehmen nicht ausreichend genutzt.

Im Oktober 2004 unterbreitete die europäische Kommission einen Vorschlag für eine „Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen". Insbesondere sollen einheitliche Regelungen über die Anwendung der Mediation bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und ein Mindestmass an Kompatibilität der nationalen zivilrechtlichen Verfahrensvorschriften erreicht werden. Die Mediation soll einen eigenen Wert als Streitschlichtungsverfahren darstellen, das für jedermann leicht zugänglich und unabhängig von der Entlastung der Gerichte gefördert werden sollte.

Die Richtlinie soll nicht nur die Probleme grenzüberschreitender Elemente lösen, sondern auf alle Fälle Anwendung finden, da die Kommission der Ansicht ist, dass die Einführung einer ausdrücklichen Bedingung grenzüberschreitender Bezüge den Zielen der vorgeschlagenen Richtlinie und dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts zuwiderlaufen würde.

Verjährungsfristen ändern sich

Ein wichtiges Thema in der vorgesehenen Richtlinie ist die Wirkung der Mediation auf Verjährungsfristen. Verjährungs- oder sonstige Fristen in Bezug auf den Anspruch, der Gegenstand der Mediaton ist, sollen nach Eintritt des Streitfalls zu dem Zeitpunkt ausgesetzt werden, zu dem die Parteien die Anwendung der Mediation vereinbaren, ein Gericht die Anwendung der Mediation anordnet oder die Pflicht zur Anwendung der Mediation nach dem innerstaatlichen Recht eines Mitgliedsstaats entsteht. Die Frist soll ab dem Zeitpunkt weiterlaufen, an dem die Mediation ohne Vereinbarung über die Streitschlichtung endet. Dieses kann von einer oder von beiden Parteien erklärt oder die Mediation tatsächlich aufgegeben werden.

Richtlinie 2007 umgesetzt

Strenge Vorschriften bei der Zulässigkeit von im Mediationsverfahren erlangtem Wissen als Beweise in einem Gerichtsverfahren sollen die Vertraulichkeit sichern. Zur Gewährleistung der Qualität der Mediation wird seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten die Entwicklung von freiwilligen Verhaltenskodices und deren Einhaltung durch Mediatoren auf gemeinschaftlicher und innerstaatlicher Ebene gefördert.

Die Richtlinie wird voraussichtlich noch im Jahr 2007 verabschiedet. Der Vorschlag sieht vor, dass diese bis spätestens 1. September 2007 in den einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen ist.

Danach wird sich zeigen, ob die Mediation ein taugliches Instrument darstellt, um auch auf internationaler Ebene Konflikte zu lösen.

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