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Fremdwährungskredit lief aus dem Ruder: Berater muss haften

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von Oliver Jaindl | 20.12.2011 | 00:36

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Fremdwährungskredit lief aus dem Ruder: Berater muss haften

Der Fremdwährungskredit für Zwillingsschwestern entpuppte sich als finanzielles Fiasko. Das OLG-Linz lässt ihren Berater haften, da er das Risiko heruntergespielt hatte.

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VKI-Chefjurist Peter Kolba rügt mangelnde Aufklärung über Risiken: Das OLG-Linz gab den Konsumentenschützern Recht

Facts

Zahl
41,2 Milliarden €

Österreichs Haushalte wälzen laut Nationalbank Fremdwährungskredite in der Höhe von 41,2 Milliarden € vor sich her. Seit 2008 wurde -auf Anraten der OeNB und FMA -ein Kreditvolumen von 6,9 Milliarden € abgebaut. In dieser Zeit ist die Deckungslücke von 4,5 auf 5,4 Milliarden €gewachsen.

Linz/Salzburg. Vor zehn Jahren waren sie noch "hui", nach Börsenkrisen sind sie für viele Private und Banken nun "pfui": Fremdwährungskredite werden für viele heimische Haushalte in den nächsten Jahren zu einem immer größeren Problem. Es klafft eine milliardenschwere Finanzierungslücke, weil vermeintlich gut ausgeklügelte Finanzierungskonzepte nicht aufgegangen sind. Da viele Darlehen in absehbarer Zeit fällig werden, steigt der Druck auf die Kreditnehmer.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Linz ein Musterverfahren für zwei Kreditnehmerinnen gewonnen, die offenbar falsch beraten worden waren. Ein Vermögensberater hatte den Studentinnen 2002-sie waren damals 20 -geraten, mehr als 60.000 € verfügbares Barvermögen nicht als Eigenmittel für einen geplanten Wohnungskauf zu verwenden, sondern es in eine Lebensversicherung (zum Teil mit bis zu 75-jähriger Laufzeit) zu investieren. In Summe nahmen die Zwillingsschwestern 150.000 €statt benötigter 90.000 €in Yen und Franken auf. Weitere Lebensversicherungen sollten als Tilgungsträger fungieren.

Urteil

"Der Berater hat Verlustmöglichkeiten allerdings nicht dargestellt", sagt VKI-Chefjurist Peter Kolba. Nachdem das System zuerst sogar Gewinne abwarf, kam es ab 2006 zu herben Verlusten. 2007 wurde der Kredit konvertiert. Das OLG-Linz stellte nun fest (1R65/11a), dass der Berater für den Schaden, der sich aus der Differenz zwischen seinem Finanzierungsvehikel und einem Euro-Kredit ergibt, haftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Anwälte des Beraters überlegen noch den Gang zum OGH.

Laut VKI-Jurist Thomas Hirmke sind nicht wenige Fremdwährungskredite in Österreich von Finanzberatern vermittelt worden. Zu Beratungsfehlern bei Banken gibt es bereits Rechtssprechung, mit dem Fall aus Linz liegt nun auch Judikatur in vorletzter Instanz vor.

Viele Tilgungsträger haben sich erst ab 2008 negativ entwickelt. Ein Ersatzanspruch wegen etwaiger Fehlberatung verjährt nach drei Jahren.

"Heikle Phase"

Hirmke: "Wir sind daher jetzt mitten in einer heiklen Phase." Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen. Wurde der Kreditnehmer (etwa durch eine Information der Bank) bereits 2008 informiert, kann die Frist nun abgelaufen sein. Bei vielen Lebensversicherungen gibt es laut Hirmke jährliche Mitteilungen im Frühjahr -falls Kreditnehmer erst Anfang 2009 von der Misere erfahren haben, bleibt ihnen noch ein bisschen Zeit.

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