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Neues Handbuch zur Kronzeugenregelung

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von Thomas Hölzl | 02.02.2012 | 09:47

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Neues Handbuch zur Kronzeugenregelung

Rechts-Tipp. Die klare Bestimmbarkeit der Sanktionshöhe soll das Vertrauen in die Kronzeugenregelung stärken.

WB/Mayr

Thomas Hölzl, Bundeswettbewerbsbehörde

Facts

Zur Person
Der Autor ist langjähriger Mitarbeiter der Bundeswettbewerbsbehörde und dort schwerpunktmäßig mit Kronzeugenverfahren befasst. Das "Handbuch zur Kronzeugenregelung" kann man unter www.bwb.gv.at kostenlos downloaden.

Kartelle stellen das Prinzip des Wettbewerbs auf den Kopf: Anstelle miteinander zu konkurrieren, stimmen sich Unternehmen untereinander ab, indem sie Preise absprechen oder Kunden aufteilen. Die Schäden für die Volkswirtschaft sind erheblich.

Positive Bilanz. Seit dem Inkrafttreten der Kronzeugenregelung im Jahr 2006 lässt sich eine positive Bilanz über deren Beitrag zur Aufdeckung derartiger Absprachen in Österreich ziehen. Bis dato wurden 27 Anträge gestellt. Nun hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) jenes Handbuch, das ihr Vorgehen bei der Anwendung der Kronzeugenregelung näher regelt, überarbeitet. Hauptaugenmerk war dabei die Präzisierung der Pflichten bei der Zusammenarbeit mit der BWB. Für Unternehmen, die die Kronzeugenregelung in Anspruch nehmen wollen, gilt, dass sie während der gesamten Dauer des Ermittlungsverfahrens in vollem Umfang mit der BWB kooperieren müssen. Im Handbuch wird nun klar präzisiert, was die Behörde unter dieser Zusammenarbeit versteht. Demnach hat das Unternehmen neben der Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel über das mutmaßliche Kartell auch jede Anfrage, die zur Feststellung des Sachverhalts beitragen kann, zu beantworten. Die BWB erwartet dabei, dass das Unternehmen darauf hinwirkt, dass seine im Kartell verwickelten Arbeitnehmer mit der BWB zusammenarbeiten. Ausdrücklich geregelt ist nun auch, dass das Unternehmen die Kooperation mit der BWB gegenüber anderen Kartellanten verschweigt, um den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden.

Neue Berechenbarkeit. Ein Hauptproblem für Unternehmen war bisher die Ungewissheit darüber, welches Ausmaß die von der BWB beantragte Geldbuße bzw. der Nachlass haben wird. Kann ein Unternehmen die Höhe der zu erwartenden Sanktion nicht klar bestimmen, so kann es auch nicht abschätzen, welche Vorteile eine Zusammenarbeit mit der BWB bringt. Das Handbuch präzisiert nun, auf welche Weise die BWB die Geldbuße bestimmt, die sie für Kartellverstöße vor dem Kartellgericht zu beantragen beabsichtigt. Die klare Bestimmbarkeit der Sanktionshöhe soll dazu beitragen, die finanziellen Vorteile für Unternehmer "absehbarer" zu machen, und so das Vertrauen in die Kronzeugenregelung zu stärken.

Grenzüberschreitende Verfahren. Im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks sind grundsätzlich alle Wettbewerbsbehörden zur Verfolgung von Kartellen parallel zuständig. In grenzüberschreitenden Kartellfällen muss daher ein kooperationsbereites Unternehmen grundsätzlich bei allen Wettbewerbsbehörden, die für die Verfolgung des Kartells infrage kommen, einen Kronzeugenantrag stellen. Um den Aufwand durch Mehrfachanträge zu reduzieren, sieht das Handbuch für diese Fälle nunmehr eine reduzierte Informations- und Zusammenarbeitsverpflichtung vor, bis klar ist, ob der Fall im Rahmen der Fallverteilung im europäischen Behördennetzwerk von der BWB oder einer anderen Wettbewerbsbehörde bearbeitet wird. Mit dem neuen Handbuch will die BWB die Wirksamkeit des Ermittlungsinstruments weiter erhöhen, um Unternehmen die Entscheidung zu erleichtern, sich selbst anzuzeigen.

Readaktion: Andrea Möchel

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