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Schweiz als Vorbild für eine Amnestie von Schwarzgeld

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von Karl Bruckner | 06.09.2011 | 16:44

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Schweiz als Vorbild für eine Amnestie von Schwarzgeld

Das Schweizer Modell, mit dem der Fiskus in Deutschland Steuerzahlungen auf Schwarzgeld zugischert wird, könnte auch für Österreich eine interessante Alternative werden.

WB

Deutschland und die Schweiz haben im August eine Grundsatzvereinbarung abgeschlossen, die dem deutschen Fiskus Steuerzahlungen auf das in der Schweiz liegende deutsche Schwarzgeld sichert. Die Einigung soll nach Beschlussfassung im deutschen Parlament voraussichtlich am 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Auch mit Liechtenstein wird eine ähnliche ­Regelung angepeilt.

Alt-Anlagen in der Schweiz. Die bisher unversteuerten sogenannten „Schweizer Alt-Anlagen" deutscher Steuerpflichtiger sollen dann pauschal mit 19 bis 34 Prozent des Vermögensbestandes - je nach Dauer der Anlage und ihrer Entwicklung - nachversteuert werden können. Die Steuerzahlungen sollen von den Schweizer Banken berechnet und eingehoben und in der Folge ohne Namensnennung der Anleger an die deutsche ­Finanz überwiesen werden.
Damit wären diese Gelder versteuert, es kann dann nicht mehr zu Finanzstrafverfahren und Steuernachzahlungen in Deutschland kommen. Zieht ein Kunde als Folge der Neuregelung allerdings seine Kapitalanlagen aus der Schweiz kurzfristig ab und transferiert sie in ein anderes Steuerparadies, entgeht er der Nachbesteuerung, ist dafür aber natürlich nicht amnestiert.

Schweizer Anonymität. Damit die nachversteuerten Schwarzgelder in der Schweiz bleiben können, sollen auch künftige Kapitalerträge aus deutschen Schwarzgeld-Konten und -Depots in der Schweiz in Zukunft genauso wie in Deutschland mit einer Abgeltungs­steuer von 26,375 Prozent belegt werden. Auch hier führt die Schweiz die von den Banken eingehobene Steuer an den deutschen Staat ab, ohne die Identität der Kunden zu enthüllen.

Geld für Österreichs Staatskassa. Da auch in einigen anderen europäischen Staaten, wie zum Beispiel in Italien und Frankreich, die Amnestierung von Schwarzgeldsündern laut Medienberichten in der Vergangenheit sehr erfolgreich verlaufen ist und mehr Geld in die Staatskassen gespült hat als erwartet, stellt sich natürlich die Frage, ob das deutsche Modell nicht auch als Vorbild für Österreich dienen könnte.

Natürlich ist klar, dass der negative Aspekt jeder Steueramnestie darin besteht, dass sie den ehrlichen Steuerzahler vor den Kopf stößt und dass zu oft wiederkehrende Steueramnestien erst recht die Steuermoral untergraben können.
Auf der anderen Seite ist es aus wirtschafts- und steuerpolitischer Sicht langfristig wohl sinnvoller, Schwarzgeld mit einem einmaligen „Steuerablass" aus der Illegalität zu holen und überdies für die Zukunft sicherzustellen, dass die Erträge ordnungsgemäß versteuert werden und die Gelder wieder dem offiziellen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden können.

Anonyme Rückführung. Angesichts dieser Entwicklung hat auch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) schon im Jänner 2010 für eine Ergänzung des ohnedies schon bestehenden und die Straffreiheit bewirkenden Instruments der Selbstanzeige dahin gehend plädiert, dass auch Österreich die anonyme Rückführung von im Ausland veranlagten Geldern straffrei stellen sollte, wenn ein bestimmter Prozentsatz des repatriierten Vermögens an den Fiskus abgeführt wird.

Schon derzeit können Steuersünder eine Finanzstrafe bekanntlich durch eine rechtzeitige Selbstanzeige vermeiden. Voraussetzung für die Straffreiheit ist ­allerdings die völlige Offenlegung der Steuerverkürzung und aller involvierten Personen gegenüber der Finanz.

Einmalige Nachzahlung. Um den entscheidenden Schritt zur Steuerehrlichkeit zu erleichtern, sollte die Möglichkeit der anonymen Rückführung von Schwarzgeldern nach Österreich in der Form geschaffen werden, dass von diesen Geldern ein bestimmter Prozentsatz (der etwa zwischen zehn und 20  Prozent liegen könnte) als einmalige Nachzahlung anonym an die Finanz abgeführt wird. Um die Anonymität zu garantieren, würde die Nachzahlung über einen zwischengeschalteten Treuhänder erfolgen.

Bei künftigen Nachfragen über die Herkunft des nach Österreich repatriierten Geldes könnte dann diese strafbefreiende Steuernachzahlung offen gelegt und ein Strafverfahren vermieden werden.

Die Angst reumütiger Steuersünder. Der Wunsch nach Anonymität resultiert daraus, dass viele, potenziell reumütige Steuersünder derzeit vor einer Selbstanzeige mit voller Offenlegung zurückschrecken. Sie befürchten, dadurch als Steuerhinterzieher stigmatisiert und in Zukunft unter die besondere Beobachtung der Finanzbehörden gestellt zu werden. Diese Bedenken könnten durch die Anonymität der Selbstanzeige ausgeräumt werden.

Bilaterale Abkommen. Alternativ zu diesem Repatriierungsvorschlag könnte aber auch das deutsche Modell auf Basis von bilateralen Abkommen zwischen Österreich einerseits und Liechtenstein beziehungsweise der Schweiz andererseits überlegt werden. Für die Anleger hätte dies den Vorteil, dass das Vermögen im Ausland bleiben kann.

* Der Autor ist Geschäftsführer und Gesellschafter von BDO Austria sowie Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

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