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Beschlossene steuerliche Änderungen ab 2012

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von Margit Widinski | 28.12.2011 | 00:36

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Beschlossene steuerliche Änderungen ab 2012

Fünf konkrete steuerliche Änderungen wurden für das Jahr 2012 bereits beschlossen.

Vermögenszuwachs-Besteuerung ab 1.4.2012
Gewinne aus der Veräußerung von ab 1.1.2011 angeschafften Aktien und Investmentfonds bzw. ab 1.10.2011 angeschafften Anleihen unterliegen ab 1.4.2012 - unabhängig von der Behaltedauer - einer 25-prozentigen Besteuerung.
Die Steuer wird im Normalfall direkt von der Bank einbehalten (wie dies bereits jetzt bei den Zinsen der Fall ist). Im Gegenzug können Verluste aus dem Verkauf von Aktien und Anleihen mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen im gleichen Jahr verrechnet werden (wird von der Bank bei den meisten Depots automatisch durchgeführt, ansonsten auf dem Weg der Veranlagung).

Auslandsmontage
Für Mitarbeiter, die auf ausländischen Baustellen gearbeitet haben, bestand in der Vergangenheit eine Lohnsteuerbefreiung. 2011 wurde diese Befreiung auf 66 Prozent der Bezüge eingeschränkt. Ab 2012 sind weitere Einschränkungen hinzugekommen, ab wann überhaupt eine begünstigte Auslandstätigkeit vorliegt. Außerdem können maximal 4230 € pro Monat steuerfrei ausgezahlt werden. Ab 2012 wird der Höchstbetrag für den als Sonderausgabe absetzbaren Kirchenbeitrag von 200 € auf 400 € angehoben.

Spendenempfänger
Ab 2012 wird der Kreis der begünstigten Spendenempfänger größer. Auch Spenden an Tierheime, freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sowie Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur-und Artenschutz widmen, sind dann steuerlich absetzbar.

Ausgleich für Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrags (AVAB) für Ehepaare ohne Kinder

Für Ehepaare ohne Kinder wurde ab 2011 der AVAB gestrichen. Um Härtefälle auszugleichen, wurde für Pensionisten im Gegenzug der Pensionistenabsetzbetrag von 400 € auf 764 € erhöht, wenn das Einkommen des Pensionisten maximal 13.100 € betragen hat und der Ehepartner, mit dem der Pensionist mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet war, nicht mehr als 2200 € pro Jahr verdient hat. Die Grenze von 13.100 € wird ab 2012 auf 19.930 € erhöht.

Erhöhung Sonderausgabenhöchstbetrag für Alleinverdiener ohne Kinder
Aus den gleichen Gründen verdoppelt sich der persönliche Sonderausgabenhöchstbetrag von 2920 € auf 5840 € ab 2012 auch für Alleinverdiener ohne Kinder (hier darf der Ehepartner aber bis zu 6000 € im Jahr verdienen). In diesen Höchstbetrag fallen Ausgaben für private Kranken-, Unfall-und Lebensversicherungen, für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung.

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