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Dialog-backdrop Forschungsprämie zum Jahresbeginn abholenIn Österreich gibt es eine einheitliche steuerliche Forschungsförderung in Form der erhöhten Forschungsprämie von zehn Prozent. vergrößernGrafik
FactsZur PersonManfred Wänke
Der Autor ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Leitner Leitner in Wien. Seine Spezialgebiete sind Unternehmens- und Konzernsteuerrecht Seit Anfang des Jahres 2011 gibt es in Österreich eine einheitliche steuerliche Forschungsförderung in Form der erhöhten Forschungsprämie von zehn Prozent. Diese kann bereits jetzt, sofort nach Ablauf des Jahres 2011, beim Finanzamt beantragt werden, unabhängig davon, wann die Steuererklärungen für 2011 beim Finanzamt eingereicht werden. Die Beantragung der Prämie ist sehr einfach. Diese ist mit zehn Prozent der Aufwendungen und Ausgaben für Forschung und experimentelle Entwicklung selbst zu berechnen und in das Formular E 108c einzutragen, das beim Finanzamt eingereicht wird. Anzuschließen ist ein Verzeichnis der Aufwendungen und Ausgaben, das wie folgt zu gliedern ist: * Löhne und Gehälter für in der Forschung und experimentellen Entwicklung Beschäftigte einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (z. B. freiwillige Sozialleistungen). * Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig der Forschung und experimentellen Entwicklung dienen. * Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie Forschung und experimenteller Entwicklung zuzuordnen sind. * Gemeinkosten, soweit sie Forschung und experimenteller Entwicklung zuzuordnen sind (z. B. anteilige Verwaltungskosten). Die Bemessungsgrundlage für die Prämie ist also sehr weit gefasst. Die Forschungsaufwendungen selbst bleiben auch als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Für die getätigten Aufwendungen ist im Betrieb eine genaue Dokumentation zu führen, die im Rahmen einer Betriebsprüfung vorzulegen ist. Dazu ist vor allem in der Kostenrechnung vorzusorgen, damit die Forschungsausgaben den begünstigten Forschungsprojekten zugeordnet werden können. Unbewusste Forschung. Bei der geförderten Tätigkeit muss es sich um Forschung und experimentelle Entwicklung handeln, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Diese Definition klingt sehr hochtrabend, jedoch forschen im steuerlichen Sinn viel mehr Unternehmen als nur Pharma-und Hochtechnologiekonzerne. Auch Klein-und Mittelbetriebe treiben in diesem Sinn oft Forschung, ohne dass es ihnen selbst bewusst ist. Zwei Typen. Zur Forschung gehören die Grundlagenforschung, welche ohne Ausrichtung auf ein spezifisches praktisches Ziel erfolgt, sowie die angewandte Forschung, die ein bestimmtes Problem lösen möchte. Zu welchem Zeitpunkt Forschung in die Entwicklung übergeht, ist nicht exakt definiert. Nach einer Verordnung des Finanzministeriums setzt die experimentelle Entwicklung jedoch das in der Forschung erworbene Wissen systematisch ein, um neue oder wesentlich verbesserte Materialien, Produkte, Verfahren, Methoden etc. hervorzubringen. Der Nachweis eines Patentes oder einer Bescheinigung eines Bundesministeriums ist nicht erforderlich. Software. Die routinemäßige Herstellung von Software und deren Einsatz für neue Anwendungen beziehungsweise neue Zwecke sind nicht der Forschung und Entwicklung zuzuordnen. Weicht aber eine derartige Anwendung signifikant von den bisherigen Lösungen ab, löst die Entwicklung der Software ein Problem von allgemeiner Relevanz und stellt somit einen wissenschaftlichen und/oder technologischen Fortschritt dar, ist dies der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen. Das betrifft unter anderem die Entwicklung neuer Betriebssysteme, Programmiersprachen oder die Entwicklung von Internet-Technologien. Industrieforschung. Bei Produktionsunternehmen können insbesondere das industrielle Entwerfen von technischen Zeichnungen oder Modellen, das Konstruieren ("Industrial Design") ebenso wie das Umrüsten von Anlagen für den Produktionsprozess ("Industrial Engineering") für die zehnprozentige Forschungsprämie in Betracht gezogen werden. Tipp: Unternehmen, die im Jahr 2011 im steuerlichen Sinne Forschung und experimentelle Entwicklung betrieben haben, sollten die Forschungsprämie in Höhe von zehn Prozent sofort beim Finanzamt beantragen. mehr Steuern…
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