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Dialog-backdrop Neue IFRS-Regelungen zur KonsolidierungIFRS 10 ist Teil eines umfänglichen Reformprojekts zur Konzernrechnungslegung. FactsZur PersonDer Autor, Roman Rohatschek, ist Leiter von Financial Accounting Advisory Services bei Ernst & Young in Österreich und verantwortlich für den Bereich IFRS
Im Mai 2011 verabschiedete das International Accounting Standards Board (IASB) drei neue Standards: International Financial Reporting Standards (IFRS) 10,11 und 12. Mit IFRS 10 Consolidated Financial Statements werden die bisherigen Regelungen des International Accounting Standards IAS 27 und Standing Interpretations Committee SIC 12 ersetzt. IFRS 10 ist Teil eines umfänglichen Reformprojekts zur Konzernrechnungslegung. Es umfasst auch die zeitgleich veröffentlichten Standards zur Bilanzierung gemeinschaftlicher Aktivitäten (IFRS 11) und zu korrespondierenden Anhangangaben (IFRS 12). Auswirkung auf Töchter. Mit dem IFRS 10 können wesentliche Änderungen für die Unternehmen bei der Identifizierung von Tochterunternehmen (den beherrschten Unternehmen) verbunden sein. Darüber hinaus soll ein besseres Verständnis über Beherrschungsverhältnisse für die Nutzer von Konzernabschlüssen vermittelt werden. Durch den IRFS 10 kann sich für die Unternehmen ein neuer Konsolidierungskreis ergeben, und der IFRS Konzernabschluss wird zukünftig ein anderes Bild vermitteln. Dem Management werden wieder neue Entscheidungsspielräume eingeräumt, um die Beherrschung festzustellen. Daher sind die Unternehmen angehalten, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Vereinbarung zu Stimmrechten. Insbesondere sind Vereinbarungen über den Erwerb von zusätzlichen Stimmrechten (Optionsvereinbarungen) sowie jene Fälle, bei denen das Unternehmen nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt (De Facto Control), bei der Erstanwendung des IFRS 10 zu prüfen. Speziell für Fondsmanager und Private Equity Funds, aber auch möglicherweise für Versicherungsgesellschaften gibt IFRS 10 sehr klare Leitlinien vor, ob man als Agent oder Prinzipal tätig ist. Im Gegensatz zum Prinzipal hat ein Agent entsprechend dieser Leitlinie keine Beherrschung über ein Unternehmen. Gesonderter Ausweis in der Bilanz. IFRS 11 regelt die Rechnungslegung für gemeinschaftliche Vereinbarungen - "Joint Arrangements" - neu. Die wesentlichste Änderung besteht für gemeinschaftlich geführte Unternehmen, deren Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen bislang quotal in den Abschluss einbezogen wurden. Nunmehr ist es für diese Unternehmen, sofern sie auch nach IFRS 11 als Joint Venture klassifiziert werden, verpflichtend, die Equity-Methode anzuwenden. Das heißt, es wird lediglich ein gesonderter Ausweis einer Zeile in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung erfolgen. Kürzung der Umsatzerlöse. Von den in Österreich am geregelten Markt notierenden Unternehmen sind rund 20 bis 30 Prozent betroffen. Im Extremfall führt die Umstellung auf die Equity-Methode zu einer Kürzung der Umsatzerlöse von bis 27 Prozent. Dies kann beispielsweise eine Überprüfung von Kreditverträgen notwendig machen, wenn die Nichterfüllung von Kennzahlen zur sofortigen Fälligkeit des Kredites führt. Wesentlich betroffen werden Unternehmen der Immobilien- und Energieindustrie aber auch der Baubranche sein, wo Joint Arrangements üblich sind. Einheitlicher Standard. Mit dem dritten Standard (IFRS 12) werden nun die Angabepflichten über Tochterunternehmen, "Joint Arrangements", assoziierte Unternehmen und bestimmte nicht konsolidierte Unternehmen ("Structured Entities") in einem einzigen Standard geregelt. Damit kommt das IASB dem Wunsch der Abschlussadressaten nach, bessere Informationen über die Verbindung des Bericht erstattenden Unternehmens zu anderen Unternehmen zu erhalten. Die Erläuterungspflichten werden durch den Standard wesentlich erweitert. Selbst wenn ein Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass es ein anderes Unternehmen nicht beherrscht, muss das Unternehmen die Informationen bekannt geben, die bei der Entscheidungsfindung herangezogen werden. Mehr Transparenz, mehr Information. Die Managemententscheidung wird damit transparenter gemacht. Den Abschlussadressaten werden mehr Informationen zur Verfügung gestellt, um sich ihr eigenes Urteil über den finanziellen Einfluss von nicht konsolidierten Unternehmen machen zu können. Damit verbunden ist aber ein zeitlicher Mehraufwand vonseiten der Abschlussadressaten, um die umfangreichen Angaben berücksichtigen zu können. Eine Übernahme durch die Europäische Union wird im Laufe des 3. Quartals 2012 geplant. Auch wenn die Standards erst mit dem 1. Jänner 2013 verpflichtend anzuwenden sind, müssen Unternehmen bereits jetzt mit den Auswirkungsanalysen beginnen. mehr Steuern…
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