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Prosit Neujahr: 2012 wird ein Steuerjahr

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von Margit Widinski | 28.12.2011 | 10:26

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Prosit Neujahr: 2012 wird ein Steuerjahr

Fünf wesentliche steuerliche Änderungen sind für das Jahr 2012 bereits fix beschlossen - ein Ausblick zeigt, dass dies noch nicht das Ende aller Steuerbegehrlichkeiten des Finanzministers sein wird.

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WB/Tanzer

Margit Widinski, BDO Austria

Es vergeht kaum ein Tag, an dem man nicht über mögliche neue Steuern oder Steuererhöhungen im nächsten Jahr hört; sei es nun die Wiedereinführung der Erbschaftsund Schenkungssteuer oder der Vermögensteuer, die Aufhebung der Spekulationsfrist für Grundstücksveräußerungen oder die Erhöhung des Einkommenssteuer-Spitzensatzes für Reiche.

Wenn Politiker über die Wiedereinführung der Erbschafts-und Schenkungssteuer oder der Vermögensteuer nachdenken, müssen sie sich bewusst sein, dass damit eine grundlegende Reform der Bewertungsbestimmungen für das Grundvermögen notwendig ist, da der Verfassungsgerichtshof in letzter Zeit mehrfach die Heranziehung der Einheitswerte als verfassungswidrig erklärt hat.

Verfassungsrecht. Die verfassungsrechtliche Absicherung ist ein weiteres Argument dafür, dass derzeit auf Bankguthaben, Spareinlagen und Anleihen keine Vermögenssteuer erhoben werden darf. Wenn diese Vermögenswerte aber ausgenommen sind, wird sich das erwartete mögliche Steueraufkommen drastisch reduzieren. Eine diesbezügliche Änderung müsste aber wieder als Verfassungsgesetz mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Steuerfreier Immobilienbesitz. Wird über die Aufhebung der (im Normalfall) zehnjährigen Spekulationsfrist für Grundstücksveräußerungen diskutiert, stellt sich natürlich die Frage, was mit dem Immobilienbesitz passiert, bei dem die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist und der nach derzeitiger Rechtslage jederzeit steuerfrei verkauft werden könnte.

Der Verfassungsgerichtshof hat anlässlich der Verlängerung der Spekulationsfrist von fünf auf zehn Jahre im Jahr 1988 entschieden, dass es zulässig ist, für bereits steuerfreie Tatbestände wieder eine Steuerpflicht einzuführen.

Er hat aber insbesondere darauf hingewiesen, dass damals zwischen Beschluss des Gesetzes und Inkrafttreten der verlängerten Frist ein Zeitraum von fünf Monaten gegeben war, der die Möglichkeit geboten hätte, noch nach der alten Rechtslage steuerfrei zu verkaufen.

Von vielen Betroffenen wird nun die Befürchtung geäußert, dass die von der Politik diskutierten Steueränderungen zwar erst im Frühjahr 2012 beschlossen, aber womöglich rückwirkend mit 1.1.2012 eingeführt werden. Damit würde aber überhaupt keine Möglichkeit mehr bestehen, auf Änderungen zu reagieren. Die rückwirkende Einführung von steuerlichen Belastungen müsste sicherlich als Verfassungsgesetz beschlossen werden - und dies würde einen massiven Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit bedeuten.

* Die Autorin ist Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin bei der BDO Austria Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Wien.

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2 Kommentare

Die haben doch einen Knall!

Schon 2011 werden die Österreicher fast 40.000.- pro Haushalt an diese Kotzstaatlichkeit bezahlen. Das reicht den gierigen Totalversagern aber noch immer nicht, die brauchen noch viel mehr um sich selbst so richtig fett zu machen. Diese irren Mittel werden doch in den Herrschaftsbereichen der Parteien, also den geschützten Bereichen, nur noch gebrannt. Diese Organisationen haben ja auch noch einen immer geringeren Nutzen für die Österreicher.

Es ist höchste Zeit für eine kollektive Abgabenverweigerung. Weil, Geld ist die einzige Sprache, welche diese grausigen Typen verstehen.

Von Gast: Gast: ET am 29.12.2011 um 13:40

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OMV

... und jetzt ist die OMV bald erledigt ... North Stream ist fertig, South Stream ist gehemigt und führt nicht bis Baumgarten, die Druschba Pipeline ist mehr als überaltert und von Nabucco gibt es bis dato nichts ausser Absichtserklärungen ... Gute Nacht - ich verkauf' meine Aktien solange ich noch etwas dafür bekomme!

Von Gast: Gast: Roiss am 28.12.2011 um 16:42

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