
|
Dialog-backdrop Harte Fakten für Abschreibung auf Beteiligungen in KrisenzeitenIm Zuge der Krise ist auch der Wert von Beteiligungen auf den Prüfstand zu stellen. Daraus ergeben sich auch neue steuerliche Auswirkungen. FactsTipp1. Erholung einer abgeschriebenen Beteiligung: eine Zuschreibung hat zu erfolgen. Zuschreibungsbeträge können mit offenen Siebentelbeträgen aus der Abschreibung dieser Beteiligung ohne Berücksichtigung der für Verlustvorträge geltenden 75-prozentigen Verrechnungsgrenze ausgeglichen werden.
2. Verkauf einer abgeschriebenen Beteiligung im Konzern: Kaufpreis entspricht neuen Anschaffungskosten. Zuschreibung ist nicht über Anschaffungskosten hinaus zulässig; eine spätere Wertaufholung unterliegt nicht mehr dem Zuschreibungszwang. 3. Einbringung einer abgeschriebenen Beteiligung im Konzern nach Umgründungssteuergesetz: Offene Siebentelbeträge aus der Beteiligungsabschreibung gehen auf neue Muttergesellschaft über. Verluste können im Konzern verlagert werden. Wie soll man ausgerechnet in Krisenzeiten Unternehmensbeteiligungen bewerten - eine Frage, die sich derzeit viele Manager, Eigentümerunternehmer und vor alle mittelständische Unternehmen stellen. Die Wirtschaftskrise wirkt sich auch auf die Ertragssituation von Tochtergesellschaften und damit auf die Bewertung der Beteiligung in den Büchern der Muttergesellschaft aus. Steuerliche Auswirkungen ergeben sich in diesem Zusammenhang insbesondere im Rahmen des Beteiligungsmanagements und der Frage nach einer möglicherweise geänderten Werthaltigkeit in- sowie ausländischer Beteiligungen. Die Teilwertabschreibung Bei Auslandsbeteiligungen sind zusätzlich besondere Länderrisiken zu berücksichtigen, wie etwa die Gefahr von politischen Unruhen, zusätzlicher politischer Risiken, die infolge der Krise entstehen können oder auch eine schlechte Infrastruktur, die sich in Krisenzeiten noch mehr bemerkbar macht. Auch die negativen Wachstumsprognosen und Markteinbrüche sind in den Wertansätzen zu berücksichtigen. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten können sie zu relevanten Wertminderungen der Beteiligung führen. Abschreibung außer Plan Das Zuschreibungsgebot Nach einem jüngsten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0074) müssen nunmehr die Gründe der Zuschreibung nicht mit jenen der historischen Teilwertabschreibung ident sein. * Die Autorin ist Steuerberaterin mit Schwerpunkt Transaction Tax bei Ernst & Young in Wien.
mehr Zeitung…
|
Alle NachrichtenAktualisieren
NEWSTICKER |
Kommentare… Kommentar hinzufügen…