von Thomas Jäkle | 26.01.2010 | 19:09
Stiftungsvorstand: Nagelprobe für den Gau
Die Stiftungsvorstände stehen unter Zugzwang. Sie müssen nach den beiden OGH-Entscheidungen im Jahr 2009 nun ihre Stiftungen überprüfen, ob diese noch mit dem Gesetz konform gehen.
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Nikolaus Ankershofen Ankershofen, Goëss, Hinteregger – Rechtsanwälte Vorstand in fünf Stiftungen
„Die erste Reaktion der Stifter lautet: Was können wir tun, um so schnell wie möglich rauszukommen.“
Susanne Kalss - Wirtschaftsuniversität Wien Vorstand am Institut für Privatstiftung
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Susanne Kalss
„Der Gesetzgeber muss nach den beiden Einzelfallentscheidungen des OGH wieder für Rechtssicherheit sorgen.“
Roland Rief - Ernst & Young Österreich Leiter International Tax
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Roland Rief
„Die Auflösung einer Privatstiftung will genau überlegt sein. Das folgende Prozedere ist aufwändig und kostspielig.“
Österreichische Stifter sind verunsichert: Sie denken nicht nur über den Abzug ihrer Stiftungen und somit des Vermögens nach. Vielmehr bekommen die Stiftungsvorstände derzeit klare Order, wie man möglichst günstig den Exit schaffen kann. 60 bis 90 Milliarden € sind in den Stiftungen Österreichs als Vermögen eingebracht. Insgesamt gibt es 3550 Stiftungen, etwa 90 Prozent davon werden als Familienstiftungen geführt.
Wie Stiftungen organisiert sind, ist nur teilweise aus den Stiftungsurkunden ersichtlich. Der Kern der Regelungen sowie die Höhe und der Umfang des Vermögens stehen in der Stiftungszusatzurkunde, die für die Öffentlichkeit nicht eingesehen werden kann. Darin geregelt sind die Details, wie die Begünstigten - ob private oder juristische Personen - von den Erträgnissen profitieren, etwa zu Lebzeiten sowie über das Ableben des Stifters hinaus.
Zwei Einzelfälle, in denen der Oberste Gerichtshof (OGH) im Vorjahr entschieden hat, haben nun die Stifter verstört. Der Beirat darf nicht mehrheitlich mit Begünstigten besetzt werden und ebenso nicht mit Personen, die im Naheverhältnis zum Stifter stehen (etwa Anwälte, Wirtschaftsprüfer). Beide Urteile zeigen allerdings die gelebte Praxis auf. Nikolaus Ankershofen, Partner der Kanzlei Ankershofen, Goëss, Hinteregger - Rechtsanwälte, erklärt, dass es sich dabei nur um Einzelfallentscheidungen mit speziellem Hintergrund handle. Er selbst ist in fünf Stiftungen Vorstand. Die erste Reaktion vieler Stifter sei derzeit: „Wie kommen wir da raus?" Vorbei scheint es mit der Gestaltungsfreiheit zu sein, die durch das Privatstiftungsrecht des Jahres 1993 Vermögenden zugestanden worden ist.
Suanne Kalss, Institutsvorstand des neu gegründeten Instituts für Privatstiftung an der Wirtschaftsuniversität Wien, bestätigt, dass es bereits konkrete Abwanderungstendenzen gibt. Großbritannien stehe als Domizil an oberster Stelle. Eine bevorzugte Adresse sei noch immer Liechtenstein, sagt Ankershofen.
Prüfer machen Druck
Einige Investoren wollen ihr Vermögen im britischen Stiftungspendant, dem Trust, einbringen. Kalss fordert deshalb eine rasche Korrektur des Gesetzes, um in Österreich wieder Rechtssicherheit herzustellen. Wie bereits berichtet, wird gerade im Justizministerium über eine derartige „Reparatur" beraten.
Der Ausstieg aus der österreichischen Stiftung sei nach Ansicht von Roland Rief, Partner bei Ernst & Young (EY), alles andere als einfach. Die Kosten für einen Ausstieg unterliegen mindestens 25 Prozent Kapitalertragsteuer; die Kosten für die Errichtung eines Trusts sowie für Beratung müssen noch dazugerechnet werden. „Ein Ausstieg will deshalb genau überlegt sein, wie die Errichtung einer Stiftung", sagt Stiftungsexperte Ankershofen. Der einfachste Weg sei derzeit noch immer, die Stiftung dahingehend zu überprüfen, ob sie auch wirklich den Gesetzen entspricht, rät auch EY-Steuerexperte Rief. In vielen Fällen existierten außerdem auf Seiten der Begünstigten Verschachtelungen, die nur unter großem Aufwand aufzulösen seien.
Die Stifter und ihre Vorstände stehen unter Druck. In verschiedenen Firmenbuchgerichten Österreichs werden bestehende Stiftungen unter die Lupe genommen, ob sie dem Privatstiftungsrecht entsprechen, sagt Kalss.
„In Stiftungen, wo Feuer am Dach ist, weil sich Stifter, Beiräte oder Vorstände zerstritten haben, ist das eine willkommene Gelegenheit, unliebsame Personen loszuwerden", sagt Erich Kandler, Wirtschaftsprüfer bei Deloitte Audit. Hier habe die rechtliche Unsicherheit nun „Haus und Hof" für Klagen geöffnet. Das einst fortschrittliche, aber stets diskrete österreichische Stiftungsgesetz könne derzeit nicht empfohlen werden, bestätigen etliche Berater und Vorstände.
2 Kommentare
Abschaffen
Diese Stiftungen gehören sofort abgeschafft, dienen nur dazu, dass die Superreichen noch weniger Steuern zahlen. Der ganze Staat Österreich wird ja nur noch vom Mittelstand finanziert, der langsam aber sicher ausblutet!! Alle Macht dem Volk
Von Gast: Gast: Kampfschrei am 29.01.2010 um 23:09
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Re: Geld dass jetzt in Österreich verloren geht
Dieses Geld wird nach Abzug aus Österreich fehlen. Was bedeutet schon "Alle Macht dem Volk" wenn das Geld ausgeht?
Von Gast: Gast: mitgedacht am 01.02.2010 um 11:33
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