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Bwin rüttelt erfolglos am Glücksspiel-Monopol

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von Bernhard Fischer | 14.10.2008 | 16:36

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Bwin rüttelt erfolglos am Glücksspiel-Monopol

Mit Spannung wurde das Urteil zum portugiesischen Glücksspielmonopol erwartet. Bwin setzte auf EU-weite Beispielwirkung und muss nun den Kürzeren ziehen.

Ein herber Rückschlag für Bwin: Im Verfahren zwischen dem Wettanbieter und dem portugiesischen Glücksspielmonopolisten Santa Casa drückt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf den Pauseknopf. Bwin wurde auf 75.000 € Bußgeld verklagt, weil das Unternehmen gegen das Wettmonopol verstoßen und Online-Wetten angeboten und beworben habe.
Im Vorfeld wurde der Schlussantrag des Generalanwalts als beispielgebend in der EU eingestuft, Bwin sah sich in der Favoritenrolle. In der Folge wäre auch das Monopol der Casinos Austria ins Wanken geraten.

Spielerschutz-Argument

Der EuGH tritt nun auf die Bremse und fordert Klarheit: „Der Fall wird wieder an das portugiesische Gericht zurückgespielt", sagt ein EU-Rechtsexperte. Nun müsse entschieden werden, ob ein öffentliches Interesse, wie etwa der Schutz vor Spielsucht, ein Wett-Monopol rechtfertigen könne (siehe Kasten rechts).
Für Bwin-Chef Norbert Teufelberger ist die Begründung des Generalanwalts unhaltbar: „Nur ein regulierter Markt schafft ausreichend Sicherheit gegen Risiken eines Schwarzmarkts, der Kriminalität Tür und Tor öffnet." Ein Bwin-Sprecher ergänzt resignierend: „Wir hoffen, dass künftig zumindest die größere Sicherheit im Online-­Gaming gewürdigt wird."

Urteil in fünf Monaten

Bei Casinos Austria freut man sich über die Empfehlung des Generalanwaltes und über die damit gewonnene Zeit. Ein endgültiges Urteil des EuGH wird nämlich frühestens im April 2009 fallen, heißt es aus EU-Kreisen.

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